(BIAJ) Anfang August 2017 war in diversen Medien zu lesen: Die Armutsgefährdungsquote in der Bundesrepublik Deutschland sei 2016 im Vergleich zum Vorjahr minimal um 0,1 Prozentpunkte gestiegen - von 15,7 Prozent in 2015 auf 15,8 Prozent in 2016. (männlich: 15,3 Prozent, weiblich: 16,3 Prozent) Die Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.2, Tabelle 14, Mikrozensus 2016. Vier Wochen später, Ende August 2017, ist zu lesen: Die Armutsgefährdungsquote lag 2016 unverändert bei 15,7 Prozent. (männlich: 15,2 Prozent, weiblich: 16,2 Prozent) Die Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Amtliche Sozialberichterstattung, Mikrozensus 2016, Tabelle A 1.1.0 Deutschland). Eine minimale Reduzierung um 0,1 Prozentpunkte, die zu sprachlich schöner klingenden Vorjahresvergleichen führt. Vor Vorjahresvergleichen wird in der "Amtlichen Sozialberichterstattung" übrigens wie folgt gewarnt: "Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt." (IT.NRW) Eine Erklärung für die (minimale) Reduzierung der Armutsgefährdungsquoten 2016 von 15,8 Prozent (m: 15,3 Prozent, w: 16,3 Prozent) auf 15,7 Prozent (m: 15,2 Prozent, w: 16,2 Prozent) im Verlauf von vier August-Wochen 2017 ist dem BIAJ bisher nicht bekannt. (Bremen, 30. August 2017, 11:22 Uhr) Nachtrag: Das Statistische Bundesamt teilte dem BIAJ um 14:51 Uhr (30. August 2017) per eMail mit: "In der Fachserie 1 Reihe 2.2 zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund hat sich ein kleiner Fehler bei der Berechnung der Armutsgefährdungsquoten eingeschlichen. Der korrekte Anteil für den Bund liegt bei 15,7%. Wir bedauern diesen Fehler und werden ihn schnellstmöglich korrigieren." (BIAJ, 30. August 2017, 15:31 Uhr) Die Korrektur ist erfolgt. (Destatis-Mitteilung, 31. August 2017, 13:06 Uhr)