(BIAJ) "Arbeitslosenversicherung" (SGB III): Wie hat sich der Anteil der als arbeitslos registrierten Arbeitslosengeld-Empfängerinnen und -Empfänger an den registrierten Arbeitslosen insgesamt von 1991 bis 2017 entwickelt? Siehe dazu die unkommentierte BIAJ-Abbildung. Am aktuellen Rand (2017) hatten im Jahresdurchschnitt nur 25,3 Prozent (641.092) der 2.532.837 registrierten Arbeitslosen Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (ALG).
(Anmerkung: In den Ländern reichte dieser Anteil nach vorläufigen BIAJ-Berechnungen für 2017 von 39,7 Prozent in Bayern, 34,3 Prozent in Baden-Württemberg, 28,7 Prozent in Rheinland-Pfalz und 26,5 Prozent in Thüringen bis 21,2 Prozent in Nordrhein-Westfalen, 20,9 Prozent in Sachsen-Anhalt, 18,2 Prozent in Berlin und 16,1 Prozent im Land Bremen. Die entsprechenden Anteile in den anderen acht Ländern (Rang 5 bis 12): Mecklenburg-Vorpommern 25,7 Prozent, Schleswig-Holstein 25,6 Prozent, Niedersachsen 25,1 Prozent, Hessen 24,7 Prozent, Hamburg 24,6 Prozent, Saarland 23,0 Prozent, Sachsen 22,8 Prozent und Brandenburg 22,6 Prozent.)
Arbeitslosengeld 1991-2017: Arbeitslose mit Anspruch auf das beitragsfinanzierte ALG
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