(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in den 12 Monaten von August 2017 bis Juli 2018 nur noch insgesamt 108.208 Asylanträge positiv entschieden (einschließlich "subsidiärer Schutz" und Abschiebungsverbot), 351.361 (76,5 Prozent) positive Entscheidungen weniger als 14 Monate zuvor,  in den 12 Monaten von Juni 2016 bis Mai 2017.
Die sogenannte Gesamtschutzquote betrug in den 12 Monaten von August 2017 bis Juli 2018 nur noch 36,4 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 49,8 Prozent) In den 12 Monaten von November 2015 bis Oktober 2016 betrug die Gesamtschutzquote 65,1 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 73,9 Prozent)
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies in den 12 Monaten von August 2017 bis Juli 2018 wie folgt dar: In lediglich 17,7 Prozent (52.587) der Fälle (297.518 Asylentscheidungen insgesamt) erfolgte die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. August 2018 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung seit Ende 2014 bzw. 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20180813 (PDF: fünf Seiten)
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