(BIAJ) Die 303 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") haben von Januar bis Juli 2018 insgesamt 1,243 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) ausgegeben. Dies waren nahezu 201 Millionen Euro (13,9 Prozent) weniger als von Januar bis Juli im Bundestagswahljahr 2017. Gemessen an den inzwischen zugeteilten Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2018 wurden von Januar bis Juli 2018 (etwa 58 Prozent des Haushaltsjahres) lediglich 40,0 Prozent der zugeteilten (zugewiesenen) Mittel für diese Leistungen ausgegeben. (Januar bis Juli 2017: 47,1 Prozent) In den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht diese Ausschöpfungsquote von 34,5 Prozent in Thüringen bis 49,2 Prozent im Land Bremen.
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten sieben Monaten 2017 und 2018 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 18. August 2018: Download_BIAJ20180818 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
Hinweis vom 17. Juli 2019: Weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung (SGB II) (Hartz IV) hier.