(BIAJ) Vier unkommentierte Tabellen zu den durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen (hier immer nur Rente wegen Alters - SGB VI) bei den Rentenzugängen in den Jahren 2015 bis 2018 und im Rentenbestand am Ende der Jahre 2015 bis 2018 im Bundesgebiet (Wohnort) und in den Bundesländern, differenziert nach Frauen und Männer (und mit Vergleich der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge bei den Rentenzugängen und im Rentenbestand in Tabelle 3). Mit kurzer Lesehilfe zu Tabelle 4 ("Renten wegen Alters: Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag der Frauen im Vergleich zum Rentenzahlbetrag der Männer"). Siehe unten oder hier: Download_BIAJ20191114 (PDF: vier Seiten)
Kleine Lesehilfe zu Tabelle 4: Bei den Rentenzugängen in 2018 lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der (im Bundesgebiet wohnenden) Frauen (762,30 Euro) 31,9 Prozent (357,10 Euro) unter dem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag der (im Bundesgebiet wohnenden) Männer (1.119,40 Euro; Tabelle 1). (West: -37,3 Prozent; Ost: -0,8 Prozent; Saarland: -47,8 Prozent; Berlin-Ost: -0,8 Prozent) (siehe Tabelle 4, Abschnitt a, Spalten 10 bis 12)
Im Rentenbestand Ende 2018 lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der (im Bundesgebiet wohnenden) Frauen (733,28 Euro) 40,2 Prozent (492,67 Euro) unter dem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag der (im Bundesgebiet wohnenden) Männer (1.225,95 Euro; Tabelle 2). (West: -45,3 Prozent; Ost: -21,5 Prozent; Saarland: -56,5 Prozent; Berlin-Ost: -17,9 Prozent) (siehe Tabelle 4, Abschnitt b, Spalten 10 bis 12)
Anmerkung zu allen vier Tabellen: Es handelt sich immer nur um die durchschnittlichen monatlichen Zahlbeträge der „Renten wegen Alters“ (SGB VI). Alle anderen Rentenarten (SGB VI: Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Witwenrenten, Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten) sind hier sowohl bei der Anzahl der Renten (im Bundesgebiet wohnende Rentnerinnen und Rentner) als auch bei den durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen nicht berücksichtigt.
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Bremen, 14. November 2019 (BIAJ)