(BIAJ) Im vergangenen Jahr 2019 hatten durchschnittlich lediglich 27,7 Prozent der registrierten Arbeitslosen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), 27,1 Prozent der weiblichen und 28,2 Prozent der männlichen Arbeitslosen. Im Ländervergleich reichte der Anteil der Arbeitslosen mit Anspruch auf diese „Entgeltersatzleistung“ (SGB III) an den registrierten Arbeitslosen in 2019 von 43,3 Prozent in Bayern (weiblich: 42,1 Prozent; männlich: 44,3 Prozent) bis 17,4 Prozent im Land Bremen (weiblich: 16,5 Prozent; männlich: 18,1 Prozent). Zur Enwicklung im Bund und in den Ländern von 2007 bis 2019 (und März 2020) - nach der Revision der Arbeitslosengeldstatistik im März 2020 - siehe die BIAJ-Materialien vom 25. Juni 2020: Download_BIAJ20200625 (PDF, acht Seiten)
Hinweis vom 08.04.2022: Eine bis Ende 2021 aktualisierte Fassung finden Sie hier.