Ein Querschnittsvergleich der 439 Kreise (September 2006) zeigt: In Kreisen mit einer sehr hohen Arbeitslosenquote ist der Anteil der Frauen und Männer, die einen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld haben, kaum größer als in den Kreisen mit einer relativ niedrigen Arbeitslosenquote. Der Anteil der Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, der auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen ist, steigt dagegen mit der Arbeitslosenquote schnell an. Mit anderen Worten: Die „Arbeitslosengeld-Schere“ ist weit geöffnet.

Während im Landkreis Freising (Bayern) die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen in etwa der Zahl der Arbeitslosengeld-Empfänger/innen entspricht, ist die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen in der Stadt Bremerhaven (Land Bremen) zehn mal so hoch wie die Zahl der Arbeitslosengeld-Empfänger/innen. Das Versicherungsprinzip wirkt beim beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld, auch wegen der zunehmend ausgrenzenden Anspruchsvoraussetzungen, deutlich und zunehmend weniger regional ausgleichend als gemeinhin angenommen.

Von den im September 2006 registrierten 4,237 Millionen Arbeitslosen hatten lediglich 21,5 Prozent einen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. In der Stadt Bremerhaven ist dieser Anteil mit lediglich 11,8 Prozent kleiner als in allen anderen 438 Kreisen. 65,0 Prozent der registrierten Arbeitslosen waren auf das sogenannte Arbeitslosengeld II angewiesen. In der Stadt Bremerhaven waren dies 80,9 Prozent, mehr als in allen anderen 438 Kreisen.
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