(BIAJ) Von Januar bis November 2021 wurden 132.666 Asylerstanträge und 39.704 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt 38.908 (41,5 Prozent) mehr Asylerstanträge und 24.578 (162,5 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis November 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 23.865 (18,0 Prozent) der von Januar bis November 2021 gestellten 132.666 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!

Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis November 2021 insgesamt 96.983 Asylerstanträge und 40.137 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).

53.975 (39,4 Prozent) der insgesamt 137.120 Entscheidungen von Januar bis November 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 29.100 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 51.580 (37,6 Prozent) der 137.120 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“).

Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende November 2021 102.031, 54.443 (114,4 Prozent) mehr als im November 2020.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. Dezember 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20211209 (PDF: fünf Seiten)

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