(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden in 2021 insgesamt 64,6 Millionen Euro (82,7 Prozent) der für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugeteilten 78,2 Millionen Euro ausgegeben (1), 6,7 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2020. (1) Vom Jobcenter Bremerhaven wurden in 2021 insgesamt 15,8 Millionen Euro (78,7 Prozent) der für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugeteilten 20,0 Millionen Euro ausgegeben (1), 1,1 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2020.
Bei Berücksichtigung der Ausgaben aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) und der Minderausgaben für die Ausfinanzierung von nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen wurden vom Jobcenter Bremen Stadt in 2021 insgesamt 6,4 Millionen Euro weniger für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben und vom Jobcenter Bremerhaven 1,2 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2020.

Siehe dazu und zu den Ausgaben für die einzelnen Leistungen (!) die BIAJ-Materialien vom 21. Januar 2022: Download_BIAJ20220121 (PDF: vier Seiten)
(1) Ausgegeben für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II". Wieviel der für diese Leistungen zugeteilten aber nicht ausgegebenen Mittel - etwa 13,5 Millionen Euro (Jobcenter Bremen Stadt) und etwa 4,3 Millionen Euro (Jobcenter Bremerhaven) - sattdessen für den (unterfinanzierten) Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten ausgegeben wurde, ist dem BIAJ (noch) nicht bekannt.