(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den 12 Monaten von September 2021 bis August 2022 insgesamt 725,8 Millionen Euro ausgegeben - 537,2 Millionen Euro (74,0 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden, und 188,5 Millionen Euro (26,0 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT). Im Haushaltsjahr 2021: 734,2 Millionen Euro, darunter 182,5 Millionen Euro (24,9 Prozent) aus dem PAT.
Gemessen am durchschnittlichen Bestand der von den Jobcentern gE gemäß § 16i SGB II geförderten Arbeitsverhältnisse („TN-Bestand“: 33.500) wurden in den 12 Monaten von Juni 2021 bis Mai 2022* durchschnittlich 1.819 Euro pro Arbeitsverhältnis und Monat („Ausgaben pro TN/Monat“) ausgegeben – in Westdeutschland durchschnittlich 1.891 Euro und in Ostdeutschland 1.672 Euro. In den Ländern reichten diese Ausgaben in den 12 Monaten von Juni 2021 bis Mai 2022 von 1.993 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen (NW) bis 1.589 Euro in Sachsen (SN).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 20. September 2022 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten) finden Sie hier: Download_BIAJ20220920 (PDF: zwei Text- und sieben Tabellen-Seiten - Auszug - Tabelle 1 von 7 - unten = Seite 3 in PDF)
Hinweis vom 28.09.2022: Zu den einzelnen Jobcentern in 2021 (einschließlich der Jobcenter zkT) siehe hier.
* die endgültigen Bestandsdaten für die Monate Juni bis August lagen bei Redaktionsschluss nicht vor