(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ und der „Gesamtschutzquote“ driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
Von Januar bis November 2022 wurden insgesamt 214.253 Asylanträge gestellt, darunter 189.998 Erstanträge – 57.332 (43,2 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis November 2021. 22.931 (12,1 Prozent) der 189.998 gestellten Asylerstanträge von Januar bis November 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis November 2021: 23.865 bzw. 18,0 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis November insgesamt 209.154 Asylanträge, darunter 179.064 Erstanträge. 56,0 Prozent (117.061) der 209.154 Entscheidungen von Januar bis November 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 37.408 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
In den letzten 12 Monaten, von Dezember 2021 bis November 2022, wurden vom BAMF 221.988 Asylanträge entschieden, darunter 189.466 Erstanträge. Von den 221.988 Entscheidungen in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022 waren 55,4 Prozent (122.934 „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 40.373 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende November 2022 insgesamt 125.336, 23.305 (22,8 Prozent) mehr als Ende November 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. Dezember2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20221209 (PDF: fünf Seiten)
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