(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 721,1 Millionen Euro ausgegeben - 533,4 Millionen Euro (74,0 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden, und 187,8 Millionen Euro (26,0 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT).* Im Haushaltsjahr 2021: 734,2 Millionen Euro, darunter 182,5 Millionen Euro (24,9 Prozent) aus dem PAT. (Zu den entsprechenden Ausgaben der Jobcenter insgesamt - bisher nur Daten für die Jahre 2019 bis 2021 - siehe die am 04.03.2023 ganz unten angefügte zweite BIAJ-Abbildung.)
Angefügt am 19.10.2023: BIAJ-Abbildung mit den Ausgaben aller Jobcenter (gE und zkT) für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) in 2019 bis 2022. (Monatliche Abrechnungsergebnisse liegen dem BIAJ für die Jobcenter zkT nicht vor.) Gesamtausgaben aller Jobcenter für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" 2022: 907,6 Millionen Euro - 17,5 Millionen Euro (1,9 Prozent) weniger als im Vorjahr (2021).
Angefügt am 21.10.2023: "Zugewiesene Mittel und Ausgaben für SGB-II-Leistungen zur Eingliederung - darunter für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) - Bund und Großstadt-Jobcenter 2021-2022 - nachrichtlich: Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)" - BIAJ-Tabelle: Download_BIAJ20231021
(PDF: eine Seite)

2023 02 07 teilhabe am arbeitsmarkt 16i sgb2 ausgaben jobcenter ge 012019 122022

Gemessen am durchschnittlichen Bestand der von den Jobcentern gE gemäß § 16i SGB II geförderten Arbeitsverhältnisse („TN-Bestand“: 32.918) wurden in den 12 Monaten von November 2021 bis Oktober 2022*durchschnittlich 1.846 Euro pro Arbeitsverhältnis und Monat („Ausgaben pro TN/Monat“) ausgegeben – in Westdeutschland durchschnittlich 1.919 Euro und in Ostdeutschland 1.691 Euro. In den Ländern reichten diese Ausgaben in den 12 Monaten von November 2021 bis Oktober 2022 von 2.039 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen (NW) bis 1.573 Euro in Sachsen (SN).

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 07. Februar 2023 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten) finden Sie hier: Download_BIAJ20230207 (PDF: zwei Text- und sieben Tabellen-Seiten)
Hinweis: Zu den einzelnen Jobcentern in 2021 (einschließlich der Jobcenter zkT) siehe hier.
* Die endgültigen Bestandsdaten für die Monate November und Dezember 2022 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.


Angefügt am 04.03.2023: BIAJ-Abbildung mit den Ausgaben der Jobcenter insgesamt (gE und zkT) in den Jahren 2019, 2020 und 2021 (Daten für 2022 liegen noch nicht vor)
Lesehinweis: 2021 wurden von den Jobcentern (gE und zkT) insgesamt 925,1 Millionen Euro für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) ausgegeben, davon 703,1 Millionen Euro SGB-II-Einglliederungsmittel und 221,9 Millionen Euro aus dem Passiv-Aktiv-Transfer.)

2023 03 04 teilhabe am arbeitsmarkt 16i sgb2 ausgaben jobcenter ge 012019 122022 und zkt 2019 2021

Angefügt am 19.10.2023 (Zur weiteren Ausgabenentwicklung der Jobcenter gE bis September 2023 siehe hier):

2023 10 19 teilhabe am arbeitsmarkt 16i sgb2 ausgaben jobcenter ge und zkt 012019 122022