Den Jobcentern (hier immer ohne die zugelassenen kommunalen Träger alias Optionskommunen) wurden vom Bund für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" im Haushaltsjahr 2011 insgesamt 4,009 Milliarden Euro zugewiesen.

Von diesen 4,009 Milliarden Euro wurden in den ersten neun Monaten (drei Quartale) dieses Jahres (75% des Haushaltsjahres) lediglich 2,444 Milliarden Euro (60,9%) für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" ausgegeben.

In Bremen (Land) und Sachsen-Anhalt wurden in den ersten neun Monaten des laufenden Haushaltsjahres 69,1 Prozent der zugewiesenen Mittel für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" ausgegeben (Maximum), im Saarland dagegen lediglich 53,4 Prozent und in Bayern sogar nur 51,7 Prozent. (Minimum)

Die Abrechnungsergebnisse der ersten neun Monate (drei Quartale) zeigen: Auch im laufenden Haushaltsjahr werden die Ausgaben für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" deutlich unter dem für diesen Zweck zugewiesenen Mittelvolumen liegen. Dies stellt sich jedoch von Land zu Land und (hier wegen fehlender Daten nicht dargestellt) von Jobcenter zu Jobcenter höchst unterschiedlich dar.

In der Tabelle (drei Seiten) ist dargestellt, wieviel von den Jobcentern im Bund und den einzelnen Ländern (immer ohne die zugelassenen kommunalen Träger alias Optionskommunen) in den ersten drei Quartalen des laufenden Haushaltsjahres (2011) für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" ausgegeben wurde und für welche (ausgewählte) Leistung.

Die BIAJ-Tabelle finden Sie hier (vor voreiligen Schlussfolgerungen wird gewarnt): Download