(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Die Finanzierung dieser 2019 eingeführten Förderung erfolgt aus den Bundes­mitteln für Leistungen zu Eingliederung nach dem SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – Eingliederungsbudget der Jobcenter) und der ergänzenden Finanzierung im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für das „Bürgergeld“ (bis Ende 2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“).

2023 wurden von den Jobcentern gE insgesamt 717,0 Millionen Euro ausgegeben, davon 443,7 Millionen Euro (61,9 Prozent) SGB-II-Eingliederungsmittel und 273,3 Millionen Euro (38,1 Prozent) aus dem Passiv-Aktiv-Transfer. (siehe dazu BIAJ-Abbildung 1) Die Gesamt­ausgaben für diese Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse sind nach 2021 (734,2 Millionen Euro) nominal leicht gesunken und damit preisbereinigt, und mit Blick auf den gesetzlichen Mindestlohn in 2021 (01.01. 9,50 Euro; ab 01.07. 9,60 Euro), 2022 (01.01. 9,82 Euro; ab 01.07. 10,45 Euro) und 2023 (12,00 Euro), deutlich.

Der PAT-Anteil an der Finanzierung, der 2021 bei den Jobcentern gE (zusammen) 26,0 Prozent betrug, ist nach 2022 mit der Anhebung der PAT-Pauschalen[1] deutlich gestiegen. (siehe dazu BIAJ-Abbildung 1) Die Anhebung der PAT-Pauschalen zum 01.01.2023 hat, wie der Blick auf die Gesamtausgaben für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zeigt, nicht zu einer Erhöhung der Gesamtausgaben gemäß § 16i SGB II geführt, sondern lediglich zu einem geringeren Finanzierungsanteil aus Mitteln, die den Jobcentern für SGB-II-Eingliederungsleistungen zugewiesen wurden. Bei Ankündigung der Anhebung der PAT-Pauschalen hieß es noch: „In der Folge können die Jobcenter zusätzlich bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr für die Finanzierung des sozialen Arbeitsmarktes aktivieren.“ (2)

Zur Entwicklung der Ausgaben und der Ausgaben pro TN-Monat im Land Bremen (zwei Jobcenter zusammen), in Hamburg (ein Job­center) und Berlin (12 Jobcenter zusammen) von 2019 bis zum Januar 2024 siehe die BIAJ-Abbildungen 2 bis 7 – (Land Bremen: Seite 2; Hamburg: Seite 3 und Berlin: Seite 4)

Siehe weiter unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240228 (vier Seiten)

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(1) https://www.sgb2.info/DE/Service/Meldungen/pauschalenerh%C3%B6hung-f%C3%BCr-pat.html
(2) u.a. hier: https://www.iab-forum.de/gefoerderte-beschaeftigung-fuer-langzeitarbeitslose-eine-zwischenbilanz-nach-vier-jahren-teilhabechancengesetz/ und https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/die-finanzierung-des-sozialen-arbeitsmarkts-wurde-deutlich-verbessert-hoehere-pauschalen-fuer-den-passiv-aktiv-transfer/ (Hervorhebung durch BIAJ)