(BIAJ) Wie würden sich die geplanten Kürzungen der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ (zusammen das sog. "Gesamtbudget") in 2025 im Vergleich zu den zugeteilten Bundesmitteln in 2024 in den einzelnen Jobcentern darstellen? Die Ergebnisse der Schätzungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) finden Sie hier: Download_20240701v *** (PDF: 11 Seiten - mit der Bitte um Beachtung der Fußnoten - vier unterstrichene Prozentangaben zu den Veränderungen 2024-2025 auf Seite 1 oben - Spalte 12 - am 16.07.2024 korrigiert).
Welche dringend notwendigen Änderungen im Verlauf der Haushaltsaufstellung 2025 erfolgen werden - die Erhöhung des Haushaltssolls und der Verzicht auf Kürzung der verfügbaren Ausgabereste (siehe Spalten 3, 7 und 11 auf Seite 1 der PDF) - werden der Beschluss des Haushaltsentwurfs durch das Bundeskabinett (voraussichtlich) am 17. Juli 2024 und die folgenden Haushaltsberatungen zeigen.
*** Hinweis: Das Bundeskabinett hat am 17. Juli 2024 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 beschlossen. Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 17. Juli 2024 mit dem aktualisierten Blick: "Jobcenter 2025: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung“ und „Verwaltungskosten“- vorläufiger Ausblick"