BIAJ-Materialien – zum Tag der Jugend am 12. August 2024
(BIAJ) Ende 2023 lebten in der Bundesrepublik Deutschland von den insgesamt etwa 20,454 Millionen Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 25 Jahren 11,7 Prozent (2,402 Millionen) in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemein­schaften (Hartz IV – Bürgergeld). (siehe Tabelle DE, Seite 2) Bis Ende 2021 war diese Quote (Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 25 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung) auf 10,9 Prozent (2,169 Millionen) gesunken. (1) In den 16 Ländern reicht diese Quote (u25) im Dezember 2023 von 6,0 Prozent in Bayern (siehe Tabelle BY, Seite 11) bis 25,0 Prozent im Land Bremen (siehe Tabelle HB, Seite 6) – im Dezember 2021 von 4,9 Prozent in Bayern bis 24,7 Prozent im Land Bremen.
Im Vergleich der Altersgruppen stellt sich dies in der Bundesrepublik Deutschland Ende 2023 (und in Klammern zwei Jahre zuvor- Ende 2021) wie folgt dar: 12,8 Prozent (12,7 Prozent) in der Altersgruppe unter drei Jahre, 14,0 Prozent in der Altersgruppe drei bis unter sechs Jahre (13,9 Prozent), 13,8 Prozent in der Altersgruppe sechs bis unter 15 Jahre (12,9 Prozent), 12,4 Prozent in der Altersgruppe 15 bis unter 18 Jahre (11,0 Prozent) und 7,8 Prozent (6,6 Prozent) in der Altersgruppe 18 bis unter 25 Jahre. Altersgruppe 15 bis unter 25 Jahre: 9,1 Prozent – Ende 2021: 7,8 Prozent (2).
Siehe dazu die 19 unkommentierten BIAJ-Tabellen (Bund, Länder und die beiden bremischen Städte): Download_20240810 (PDF, 20 Seiten - Auszug DE, HB, HH, BE und BY unten)

2024 08 10 tabelle de aus biaj materialien 

2024 08 10 tabelle hb aus biaj materialien

2024 08 10 tabelle hh aus biaj materialien

2024 08 10 tabelle be aus biaj materialien

2024 08 10 tabelle by aus biaj materialien

(1) Der Anstieg in 2022 und 2023 resultiert im Wesentlichen auf den im Juni 2022 erfolgten Rechtskreiswechsel (in den Rechtskreis SGB II) ukrainischer Geflüchteter.
(2) Die zum Tag der Jugend am 12.08.2024 vom Statistischen Bundesamt (Destatis) betrachtete Altersgruppe (siehe Pressemitteilung Nr. N040 vom 09.08.2024).