(BIAJ) Von den 300 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2024 insgesamt 2,249 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 177,9 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer") – 74,8 Millionen Euro (3,2 Prozent) weniger als von Januar bis September 2023.
Von den zugeteilten 3,158 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2024 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer", die nicht den einzelnen Jobcentern zugeteilt werden, wurden von den Jobcentern gE von Januar bis September 2024 insgesamt 2,071 Milliarden Euro (65,6 Prozent) ausgegeben – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht diese „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 65,6 Prozent) von 49,7 Prozent in Thüringen (TH) bis 77,1 Prozent im Land Bremen (HB). (Januar bis September 2023: von 47,6 Prozent in Bayern (BY) bis 80,4 Prozent in Hamburg (HH)) (1)
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) von Januar bis September 2023 und 2024 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 09. Oktober 2024: Download_BIAJ20241009 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
10. Oktober 2010: Bremische Ergänzung (Jobcenter Bremen Stadt und Jobcenter Bremerhaven) hier: Download_BIAJ20241010 (PDF: drei Seiten)
(1) Anmerkung zur „Mittelausschöpfung“: Die geplanten bzw. faktisch vollzogenen Umschichtungen von den genannten zugeteilten Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in 2024 zu den Mitteln für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den „Gesamtverwaltungskosten“ der Jobcenter gE in 2024 sind dem BIAJ nicht bekannt.