(BIAJ) Die unten stehende BIAJ-Tabelle auf Basis von EUROSTAT-Daten zur "Armutsgefährdung vor und nach Sozialleistungen" von Menschen in Privathaushalten in der Bundesrepublik Deutschland 2023 und zur "Armut oder sozialen Ausgrenzung" 2023 (Stand 04. und 23. Oktober 2024) zeigt: Sozialleistungen (Renten und andere Sozialleistungen) mindern die "Armutsgefährdung" (Armut) - gemessen an 60 Prozent des „medianen Äquivalenzeinkommens“ nach Sozialleistungen („Armutsgefährdungsgrenze“*) - von 41,0 Prozent (34,4 Millionen Menschen in Privathaushalten am Hauptwohnsitz) vor Sozialleistungen und vor Renten auf 24,7 Prozent (20,7 Millionen Menschen) vor Sozialleistungen (ohne Renten) und 14,4 Prozent (12,1 Millionen Menschen) nach Sozialleistungen und Renten. Von „Armut oder sozialer Ausgrenzung“ waren nach Sozialleistungen und Renten (!) 17,9 Millionen Menschen (21,3 Prozent) bedroht. (differenziert nach weiblich/männlich siehe BIAJ-Tabelle unten)

2024 11 22 eurostat armutsgefaehrdung vor und nach sozialleistungen 2023

* Das „mediane Äquivalenzeinkommen“ (mittleres Nettoäquivalenzeinkommen) liegt deutlich (13,3 Prozent) unter dem durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommen (arithmetischer Mittelwert oder Durchschnitt). Für 2023 wird von Eurostat (ilc_di04) ein durchschnittliches Nettoäquivalenzeinkommen von 30.308 Euro pro Jahr (2.525,67 Euro pro Monat) genannt, und ein mittleres (medianes) Nettoäquivalenzeinkommen (Median) von 26.274 Euro pro Jahr (2.189,50 Euro pro Monat). Aus dem mittleren Nettoäquivalenzeinkommen (Median) in Höhe von 26.274 Euro pro Jahr ergibt sich durch Multiplikation mit 0,6 (60 Prozent) die „Armutsgefährdungsgrenze“ in Höhe von 15.765 Euro pro Jahr (1.313,75 Euro pro Monat) für Alleinstehende.