(BIAJ) Ein kurzer unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Bund und in den drei Stadtstaaten (Bremen, Hamburg und Berlin) bis Januar 2026 mit kurzen Lesehilfen. Die Finanzierung dieser 2019 eingeführten Förderung erfolgt aus den Bundesmitteln für Leistungen zu Eingliederung nach dem SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – Eingliederungsbudget der Jobcenter) und der ergänzenden Finanzierung im Rahmen des sog. „Passiv-Aktiv-Transfers“ (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für das „Bürgergeld“ (bis Ende 2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“).
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Kurze Lesehilfe: Von den Jobcentern (gE: „gemeinsame Einrichtungen“ ohne die Jobcenter zkT: „zugelassene kommunale Träger“) wurden 2025 insgesamt 405,340 Millionen Euro für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) ausgegeben, davon 252,722 Millionen Euro aus den zugeteilten Bundesmitteln für die „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und 152,618 Millionen Euro (37,7 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für sog. „passive Leistungen“ („Bürgergeld“). Die 12-Monatssumme der Ausgaben der Jobcenter gE für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sank zu Beginn des laufenden Jahres weiter auf 394,638 Millionen Euro. 2023 wurden von den Jobcentern gE noch insgesamt 716,974 Millionen Euro für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ausgegeben. Von den Jobcentern insgesamt (gE und zkT) wurde 2021 insgesamt 925,073 Millionen Euro für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ausgegeben, das (bisherige) Maximum in einem Haushaltsjahr. PAT-Ausgabemaximum: 333,043 Millionen Euro in 2023. (Limit im Bundeshaushalt: 700 Millionen Euro) n

2026 02 13 abb 2 aus biaj materialien zu taam 16i sgb2 ausgaben hb l 2019 012026

Kurze Lesehilfe: Die 12-Monatssumme der Gesamtausgaben für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Land Bremen sank bis Ende Januar 2026 auf nur noch 8,139 Millio­nen Euro, davon 4,838 Millionen aus den zugeteilten Bundesmitteln für die „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (kurz: „Eingliederungsbudget“) und 3,301 Millionen Euro (40,6 Prozent) aus Bundesmitteln für sog. „passive Leistungen“ („Bürgergeld“), dem sog. „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT). 2021 wurde für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ 19,127 Millionen Euro ausgegeben, davon 13,692 Millionen aus dem „Eingliederungsbudget“ und 5,434 Millionen Euro (28,4 Prozent) aus dem „Passiv-Aktiv-Transfer“. D.h., 2021 wurden im Land Bremen insgesamt 11 Millionen Euro mehr für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ausgegeben als in den bisher letzten 12 Monaten. Nachrichtlich: Von den Gesamtausgaben der beiden bremischen Jobcenter in Höhe von 8,512 Millionen Euro in 2025 wurden lediglich 42.000 Euro vom Jobcenter Bremerhaven geleistet, das die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach 2021 faktisch eingestellt hat. n

2026 02 13 abb 3 aus biaj materialien zu taam 16i sgb2 ausgaben hh 2019 012026

Kurze Lesehilfe: Die 12-Monatssumme der Gesamtausgaben des Jobcenters Hamburg für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) stieg bis Ende Januar 2026 auf 36,677 Millionen Euro, davon 21,903 Millionen aus den zugeteilten Bundesmitteln für die „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (kurz: „Eingliederungsbudget“) und 14,774 Millionen Euro (40,3 Prozent) aus Bundesmitteln für sog. „passive Leistungen“ („Bürgergeld“), dem sog. „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT). Anders als im Bundesgebiet (siehe Seite 1) und anders als im Land Bremen (siehe Seite 2) und in Berlin (siehe Seite 4) wurden die Ausgaben für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den vergangenen Jahren in Hamburg nicht gekürzt. Das Jobcenter Hamburg gab, nach Einführung dieses Instruments der Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit dem „Teilhabechancengesetz“ zum 1. Januar 2019 (und Entfristung mit dem „Bürgergeld-Gesetz“ 2023), jedes Jahr mehr für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) aus. n

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Kurze Lesehilfe: Von den 12 Jobcentern in Berlin wurden in den 12 Monaten von Februar 2025 bis Januar 2026 insgesamt nur noch 60,851 Millionen Euro für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) ausgegeben, davon 41,991 Millionen Euro aus den zugeteilten Bundesmitteln für die „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (kurz: „Eingliederungsbudget“) und 18,860 Millionen Euro (31,0 Prozent) aus Bundesmitteln für sog. „passive Leistungen“ („Bürgergeld“), dem sog. „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT). 2023 wurde von den 12 Jobcentern in Berlin für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ 105,819 Millionen Euro ausgegeben, davon 80,020 Millionen aus dem „Eingliederungsbudget“ und 25,799 Millionen Euro (24,4 Prozent) aus dem „Passiv-Aktiv-Transfer“. Der Anteil des sog. „Passiv-Aktiv-Transfer“ an der Finanzierung der Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) ist in Berlin, trotz eines Anstiegs, seit Beinn dieser Förderung in 2019 immer geringer als in allen anderen Ländern (Ländervergleich ohne Jobcenter zkT). n