Die „Geld-zurück-an-Bund-Garantie“ wirkt auch 2012: Die Ausgaben der Jobcenter für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) werden auch 2012 deutlich unter dem für diesen Zweck zugewiesenen Mittelvolumen liegen.

2012 dürften voraussichtlich 700 Millionen Euro (!) der insgesamt 3,78 Milliarden Euro nicht für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben werden.

Unter Berücksichtung der erwarteten Mehrausgaben bei den „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) ist mit „Minderausgaben“ in Höhe von über 500 Millionen Euro zu rechnen. Die Mittel fließen an den Bund zurück. Ein letztes mal teilen sich Bund und Bundesagentur für Arbeit die „Einsparungen“ (halbe-halbe). 

Die BIAJ-Materialien vom 15. November 2012 zu den Budgets und Ausgaben der Jobcenter für (welche) „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (auf Bundes- und Länderebene ohne „Optionskommunen“) finden sie hier: Download