(BIAJ) Die vom Bund und den Kommunen zu tragenden Gesamtverwaltungskosten der 410 Jobcenter werden 2013 voraussichtlich über 5,0 Milliarden Euro betragen, darunter vermutlich über 3,8 Milliarden Euro für die 304 "gemeinsamen Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen.

Die Ermittlung der Gesamtverwaltungskosten der 304 "gemeinsamen Einrichtungen" (Jobcenter gE) ist in der "Verwaltungskostenfeststellungsverordnung" (VKFV) vom 2. August 2011 geregelt.

§ 21 VKFV (Monitoring) verordnet eine jährliche Berichterstattung (erstmals für das Haushaltsjahr 2012). Bis Redaktionsschluss dieser BIAJ-Materialien konnte kein Bericht gefunden werden (siehe Nachtrag) - stattdessen (?) die wenige Wochen vor der Bundestagswahl 2013 veröffentlichte Ausschreibung eines Forschungsauftrags des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Diese liest sich wie ein spätes Eingeständnis: Der nicht nur mit der Mischfinanzierung der Verwaltungskosten der Jobcenter verbundene "bürokratische Wahnsinn" ließ sich bisher offensichtlich weder systematisch erfassen noch steuern. Für die Bundesregierung (BMAS) kein drängendes Problem: Auf Jobcenterebene konnten bestehende Finanzierungsprobleme durch Umschichtungen aus dem nach 2010 von Jahr zu Jahr gekürzten "Eingliederungstitel" in das "Verwaltungskostenbudget" "gelöst" werden.

Die BIAJ-Materialien vom 11. November 2013 finden Sie hier: Download


Ergänzender Hinweis: Das in den BIAJ-Materialien (Fußnote 10) erwähnte "Gemeinsames Planungsdokument für die Zielsteuerung 2014 im SGB II" finden Sie hier: GPDSGB2
Anlagen: "Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGB II" (Anlage1), "voraussichtliche Mittelzuteilungen" vor "Koalitionsvertrag" (!) (Anlage2), "Leitfaden ... dezentrale Zielsteuerung 2014" (Anlage3)


Nachtrag: Der Bericht des BMAS zum Monitoring nach § 21 VKFV wurde dem BIAJ mit Schreiben vom 23. Dezember 2013 in gedruckter Fassung zugänglich gemacht. Die PDF finden Sie hier: BMAS-VKFV-Monitoring-2012 (wg. technischer Probleme kann der Bericht z.Zt. vom BIAJ nur per eMail zugänglich gemacht werden.)