(BIAJ) Insgesamt 2,123 Milliarden Euro gaben die 304 Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“) im Haushaltsjahr 2013 für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) aus, 211 Millionen Euro weniger als 2012. (hier immer ohne die 106 Jobcenter zkT, die „zugelassenen kommunalen Träger“)

Zugewiesen hatte der Bund für diese Leistungen im Haushaltsjahr 2013 insgesamt 2,511 Milliarden Euro (einschließlich „Fluthilfemittel“), 334 Millionen Euro weniger als 2012.

Die rechnerische Ausschöpfungsquote der für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugewiesenen Bundesmittel betrug in 2013 (vor Umschichtungen in die „Verwaltungskostenbudgets“) 84,5 Prozent (2012: 82,0 Prozent). In den Ländern reichte sie von 99,6 Prozent in Hamburg bis 74,1 Prozent im Saarland.

Für welche „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in 2012 und 2013 wie viel Ausgaben im Bund und in den einzelnen Ländern geleistet wurden, finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 28. Februar 2014: Download


Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Ausgaben und "Finanzierung SGB II" (Hartz IV) finden Sie mit der Suchfunktion und dem Suchwort "Finanzierung" bzw. "Finanzierung (SGB II)".