(BIAJ) In den vergangenen 12 Monaten, von Juli 2014 bis Juni 2015, wurden von der Bundesagentur für Arbeit 8,1 Milliarden Euro für die „aktive Arbeitsförderung" (SGB III) ausgegeben. Dies waren 14,0 Milliarden Euro weniger als 2002, dem Jahr in dem die „Hartz-Kommission" einberufen wurde und ihren Bericht der Bundesregierung übergab.

Für Arbeitslosengeld (SGB III) wurden von Juli 2014 bis Juni 2015 insgesamt 15,1 Milliarden Euro ausgegeben, 11,9 Milliarden Euro weniger als 2002. Die Beitragseinnahmen betrugen im entsprechenden Zeitraum insgesamt 29,3 Milliarden Euro, 18,1 Milliarden Euro weniger als 2002.

In den BIAJ-Materialien ist dargestellt wie sich die Beitragseinnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit 2002 entwickelt haben, und wie, im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen, die Ausgaben für die „aktive Arbeitsförderung" (SGB III) und das Arbeitslosengeld (SGB III).

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. Juli 2015 (eine Aktualisierung der BIAJ-Materialien vom 31. März 2014) finden Sie hier: Download (6 PDF-Seiten mit fünf Abbildungen)