(BIAJ) Januar bis Mai 2017: 60,9 Prozent mehr Asylentscheidungen als von Januar bis Mai 2016 und zugleich 39,9 Prozent weniger Anerkennungen der "Rechtsstellung als Flüchtling". Von Januar bis Mai 2017 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 372.637 Asylanträge entschieden. Lediglich 20,9 Prozent (78.028) dieser Entscheidungen entfielen auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling". Ein Jahr zuvor, von Januar bis Mai 2016, entfielen von den entschiedenen Asylanträgen 56,1 Prozent auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling".
In den letzten 12 Berichtsmonaten, von Juni 2016 bis Mai 2017, wurde häufiger der lediglich „subsidiäre Schutz“ gewährt (207.151) als die „Rechtsstellung als Flüchtling“ anerkannt. (204.252) Ein Jahr zuvor, von Juni 2015 bis Mai 2016: 12.336 Entscheidungen entfielen auf den „subsidiären Schutz“, 235.706 auf die Anerkennung der „Rechtsstellung als Flüchtling“.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Juni 2017 mit zwei aktualisierten Tabellen (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20170612 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten) (weitere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF - Migration, Flüchtline, Asyl - hier)