(BaSta) Wie in einer Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales aus „mehr als ein Viertel“ „knapp ein Fünftel“ der Jobcenter werden:

Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Nr. 43 in Bundestagsdruck-sache 18/7721 vom 26. Februar 2016 - Auszug):
„In wie vielen Jobcentern werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einführung des Leistungsfachverfahrens Allegro Leistungen in der Regel bereits für zwölf Monate bewilligt (vgl. Informationen der Jobcenterpersonalräte zum Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung vom 9. Februar 2016), …“

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 24. Februar 2016 (Auszug):
„Aktuelle Auswertungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit zur Nutzung der 12-monatigen Bewilligungszeiträume haben ergeben, dass derzeit 78 gemeinsame Einrichtungen Bewilligungen über 12 Monate in mehr als 50% ihrer Leistungsfälle nutzen – nur bei knapp einem Fünftel der Jobcenter (JC) kann also von einer Nutzung des 12-monatigen Bewilligungszeitraumes „in der Regel“ die Rede sein.“

„Büro für absurde Statistik“ (BaSta): Wie gelangt man auf Grundlage der aktuellen „Auswertungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit zur Nutzung der 12-monatigen Bewilligungszeiträume“ zu der Aussage: „nur bei knapp einem Fünftel der Jobcenter (JC) kann also von einer Nutzung des 12-monatigen Bewilligungszeitraumes „in der Regel“ die Rede sein.“?

Die Gesamtzahl der „gemeinsamen Einrichtungen“ (Jobcenter gE) beträgt 303. Nur auf diese 303 Jobcenter beziehen sich die „Auswertungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit“. Die in der Antwort genannten 78 entsprechen nicht „knapp einem Fünftel“ sondern sie entsprechen 25,7 Prozent oder in Worten: „mehr als ein Viertel“.

Offensichtlich rechnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wie folgt: Statt 78 von 303 ausgewerteten „gemeinsamen Einrichtungen“ (Jobcenter gE) wird der Anteil dieser 78 Jobcenter gE an den 408 Jobcentern insgesamt berechnet. Rechnerisch wird dabei unterstellt, dass keines der 105 Jobcenter zkT („zugelassene kommunale Träger“) „Bewilligungen über 12 Monate in mehr als 50% ihrer Leistungsfälle nutzen“.

Dies dürfte kaum zutreffen. Sollte das BMAS andere Informationen haben, sollten diese in Verbindung mit einer Richtigstellung der Antwort zugänglich gemacht werden.

Büro für absurde Statistik (BaSta), Bremen, 16. März 2015