(BaSta) Mehrausgaben, Minderausgaben: Veränderung zwischen den Referentenentwürfen des BMAS vom 28. April und 30. September 2016 zum "Ausgrenzungsgesetz" ("sozialpolitische Binnengrenzen"): Statt 12.000 Euro pro Jahr und Leistungsberechtigten im Referentenentwurf vom 28. April 2016 werden fünf Monate und zwei Tage später nur noch 7.500 Euro pro Jahr genannt - und dazu der "Kopierfehler": "Hiervon entfielen ... 1/4 Millionen Euro auf die Kommunen."
In den Referentenentwürfen zum „Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ heißt es:


A. Referentenentwurf vom 28. April 2016
„1.000 zusätzliche Leistungsberechtigte würden im SGB II zu 12 Millionen Euro jährlichen Mehrausgaben führen. Hiervon entfielen 9 Millionen Euro auf den Bund und 3 Millionen Euro auf die Kommunen. … Sänke die Zahl der Leistungsberechtigten im SGB II durch die Regelung um 1.000, würde dies zu 12 Millionen jährlichen Minderausgaben führen. Hiervon entfielen 9 Millionen Euro auf den Bund und 3 Millionen Euro auf die Kommunen.“ (Referentenentwurf_28042016)
Fünf Monate und zwei Tage später:
B. Referentenentwurf vom 30. September 2016
„1.000 zusätzliche Leistungsberechtigte würden im SGB II zu 7,5 Millionen Euro jährlichen Mehrausgaben führen. Hiervon entfielen 3/4 auf den Bund und 1/4 auf die Kommunen. … Sänke die Zahl der Leistungsberechtigten durch die Regelung im SGB II um 1.000, würde dies zu 7,5 Millionen Euro jährlichen Minderausgaben führen. Hiervon entfielen 3/4 auf den Bund und 1/4 Millionen Euro auf die Kommunen.“ (Referentenentwurf_30092016)
1/4 Millionen Euro auf die Kommunen“? Hinter „1/4“ wurde offensichtlich die Streichung der Worte „Millionen Euro“ aus der Fassung vom 28. April 2016 vergessen. (Basta, 13. Oktober 2016)