(BIAJ) Die sogenannte "jährliche Sanktionsverlaufsquote" ist 2018 auf 8,5 Prozent bzw. 9,6 Prozent in der Altersgruppe unter 25 Jahre gestiegen. „Die jährliche Sanktionsverlaufsquote drückt … den Anteil der ELB aus, die in mindestens einem Berichtsmonat des Jahres SGB II-Leistungen bezogen haben und innerhalb dieses Jahres mindestens eine Sanktion hatten." (Statistik der Bundesagentur für Arbeit) Zu den Berechnungsgrundlagen der "jährlichen Sanktionsverlaufsquote" in 2017 und 2018 siehe die folgende Tabelle.
"Zum gegenwärtigen Entwicklungsstand liegt die Quote nur auf Bundesebene vor und ist nicht für regionale Einheiten verfügbar." (Statistik der BA)
Wie sich die Zahl neu festgestellten Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und die Zahl der von diesen neu festgestellten Sanktionen betroffenen ELB absolut und im Verhältnis zum jahresdurchschnittlichen ELB-Bestand in den einzelnen Jobcentern in 2017 und 2018 darstellt, ist der unkommentierten BIAJ-Tabelle vom 14. Mai 2019 (PDF: 11 Seiten) zu entnehmen: Download_BIAJ20190519. Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Sanktionen (Hartz IV) hier.