BIAJ-Materialien
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(BIAJ) Wie viel der im Bundeshaushalt 2017 (!) veranschlagten Mittel für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (Haushaltsstelle 1101 685 11) und den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Haushaltsstelle 1101 636 13) sollen wie auf die einzelnen Jobcenter (303 "gemeinsame Einrichtungen" und 105 bzw. seit dem 1. November 2016 noch 104 "zugelassene kommunale Träger") verteilt werden?
In der BIAJ-Tabelle vom 27. Dezember 2016 (16 Seiten: Download_BIAJ20161227) finden Sie die rechnerische Verteilung der Bundesmittel (und Ausgabereste) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (ohne Mittel für die Ausfinanzierung der Beschäftigungszuschüsse nach § 16e SGB II alt) und den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" der 408 bzw. 407 Jobcenter. Grundlage: Die am 23. Dezember 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichte Eingliederungsmittel-Verordnung 2017 (EinglMV 2017). Zu den Berechnungsgrundlagen siehe Seite 1. Die endgültige Mittelverteilung bzw. Mittelzuteilung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Weitere Anmerkungen: siehe Seite 16 in der BIAJ-Tabelle.
Informationen zur geplanten Verwendung der in der BIAJ-Tabelle genannten Bundesmittel für Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 können bei den jeweiligen Jobcentern und/oder deren Träger (bei den Jobcentern gE: Agentur für Arbeit und Kommune; bei den Jobcentern zkT: Kommune) erfragt werden. Stichworte: Wirtschafts- bzw. Haushaltsplan, Stellenplan, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP).
Aktualisierung vom 21. März 2017: Die Ende Januar/Anfang Februar 2017 erfolgte (erste) Verteilung der Bundesmittel auf die einzelnen 407 Jobcenter finden Sie hier: Download_BIAJ20170321 (PDF: eine Textseite und 12 Tabellenseiten)
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2015 wurden von den 303 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“) insgesamt 2,156 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) ausgegeben. (Tabelle 1) Bei durchschnittlich 3,285 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nur Jobcenter gE) (Tabelle 2) wurden im Haushaltsjahr 2015 durchschnittlich 656,21 Euro pro erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (pro Jahr) für "SGB II-Eingliederungsleistungen" ausgeben, von 833,85 Euro in Berlin bis 439,28 Euro in Bayern. (Tabelle 3) Wie stellt sich dies in den 12-Monatszeiträumen von 2012 bis zum bisher letzten 12-Monatszeitraum von April 2015 bis März 2016 im Bund und in den einzelnen Ländern (immer nur Jobcenter gE) dar? Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 14. April 2016: Download (PDF: 5 Seiten)