biaj.de
Aktuelle Zahlen und Kommentare zu Arbeitsmarkt, Sozialen Fragen und Jugendberufshilfe
Navigation an/aus

Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies, um Authentifizierung, Navigation und andere Funktionen zu verwalten. Sie entscheiden, ob wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern dürfen - mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Unsere Datenschutzerklärung

Sie haben verboten, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden - wenn sie ihre Meinung ändern, bitte hier klicken.

Sie haben erlaubt, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden - wenn sie ihre Meinung ändern, bitte hier klicken.

  • Startseite/Aktuelles
  • Archiv Kurzmitteilungen
  • Archiv Materialien
  • Erweiterte Suche
  • Büro für absurde Statistik (BaSta)
  • Aktuelle Seite:  
  • Startseite

Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung vom Januar bis Juli 2018 – Bund und Länder

Details
Erstellt: 18. August 2018

(BIAJ) Die 303 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") haben von Januar bis Juli 2018 insgesamt 1,243 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) ausgegeben. Dies waren nahezu 201 Millionen Euro (13,9 Prozent) weniger als von Januar bis Juli im Bundestagswahljahr 2017. Gemessen an den inzwischen zugeteilten Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2018 wurden von Januar bis Juli 2018 (etwa 58 Prozent des Haushaltsjahres) lediglich 40,0 Prozent der zugeteilten (zugewiesenen) Mittel für diese Leistungen ausgegeben. (Januar bis Juli 2017: 47,1 Prozent) In den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht diese Ausschöpfungsquote von 34,5 Prozent in Thüringen bis 49,2 Prozent im Land Bremen.
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten sieben Monaten 2017 und 2018 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 18. August 2018: Download_BIAJ20180818 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
Hinweis vom 17. Juli 2019: Weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung (SGB II) (Hartz IV) hier.


Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis Juli 2018

Details
Erstellt: 16. August 2018

(BIAJ) Ein nach Feststellung des Bundeshaushalts 2018 durch das Haushaltsgesetz 2018 (17. Juli 2018) aktualisierter Blick auf die Entwicklung der inzwischen erfolgten Zuweisungen (Bundesmittel) und Ausgaben (Ist) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (SGB II-EGL) der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) in den Jahren 2012 bis Juli 2018. (BIAJ-Abbildung unten)

Weiterlesen: Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis Juli 2018

Auszubildende aus acht nichteuropäischen "Asylherkunftsländern" 2016 und 2017 (Berufsbildungsstatistik)

Details
Erstellt: 15. August 2018

(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zum Bestand der Auszubildenden (Berufsbildungsstatistik*) aus acht nichteuropäischen "Asylherkunftsländern" in 2016 und 2017 (jeweils 31. Dezember), insgesamt und differenziert nach Geschlecht (15. August 2018)*: 

Weiterlesen: Auszubildende aus acht nichteuropäischen "Asylherkunftsländern" 2016 und 2017...

Jobcenter: Bundesmittel für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ und „Gesamtverwaltungskosten“ 2018

Details
Erstellt: 14. August 2018

(BIAJ) Den 407 Jobcentern wurden insgesamt 4,078 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ("SGB II-Eingliederungsleistungen") und 4,782 Milliarden Euro für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" in 2018 zugeteilt (zugewiesen). Die den einzelnen Jobcentern zugeteilten (zugewiesenen) Mittel für Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 (Tabelle auf Seite 3 bis 11 im PDF-Download) sind in ihrer Höhe erst seit Ende Juli 2018 amtlich bekannt, da der Bundeshaushalt 2018 erst durch das am 17. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Haushaltsgesetz 2018 festgestellt wurde. Die BIAJ-Materialien vom 14. August 2018 zur Verteilung der Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) und den Bundesanteil an den "Geamtverwaltungskosten" auf die einzelnen insgesamt 407 Jobcenter finden Sie hier: Download_BIAJ20180814 (PDF: zwei Text- und neun Tabellenseiten)


Unterhaltsvorschussgesetz: Bericht der Bundesregierung überfällig (am 22.08.2018 veröffentlicht)

Details
Erstellt: 13. August 2018

§ 12 Unterhaltvorschussgesetz ("Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen") lautet: „Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Juli 2018 einen Bericht über die Wirkung der Reform, die am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, vor. Der Bericht darf keine personenbezogenen Daten enthalten.“ Nach Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 8. und 13. August 2018 befindet sich der Bericht der Bundesregierung derzeit innerhalb der Bundesregierung in der Abstimmung und liegt dem Deutschen Bundestag noch nicht vor. Und: Ein Termin für die Veröffentlichung des überfälligen Berichts der Bundesregierung sei derzeit leider nicht bekannt. (Stand: 13. August 2018)
BIAJ-Informationen zum Thema "Unterhaltsvorschuss" finden Sie hier.
Hinweis vom 22. August 2018: Der " ...Bericht ist heute vom Bundeskabinett beschlossen worden und wird noch heute auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht." (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eMail, 22. August 2018) Siehe hier: BMFSFJ.


  • 187
  • 188
  • 189
  • ...
  • 191
  • 192
  • 193
  • 194
  • ...
  • 196
SGB II (Hartz IV) Bund Arbeitsmarkt (Arbeitslosigkeit) Bremen (Land) Länder Finanzierung (SGB II) Bremen (Stadt) Bremerhaven Frauen Männer Jugendliche SGB III BAMF (Migration Flüchtlinge Asyl) Kommunen (Kreise) Finanzierung (SGB III) Kinder Berufsausbildung Bürgergeld (Hartz IV) BaSta Rente

  • Spenden
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Über das Institut - Kontakt

Nach oben

© 2025 biaj.de