Asylentscheidungen in Bremen: Bundesregierung (BMI) nennt vollkommen andere Zahlen als BAMF
- Details
(BIAJ) In der "Organisationseinheit Bremen" wurden von 2013 bis 2015 angeblich 12.777 Asylanträge entschieden (bei 10.090 gestellten Asylanträgen), 134 Prozent Entscheidungen mehr als die 5.465 Entscheidungen im Land Bremen, die das BAMF bisher genannt hat. (Tabellen 1 und 2 unten)
Warum werden in der Antwort der Bundesregierung (BMI) auf Frage 2 in der Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (Drucksache 19/2483 vom 05.06.2018) vollkommen andere Zahlen über Asylanträge und insbesondere über Asylentscheidungen des BAMF in Bremen genannt als die bisher vom BAMF genannten Zahlen? (Anlage 2 in der Drucksache, Seite 10)
Anmerkung: Auch nach der Erläuterung durch das BAMF (siehe Ergänzung vom 20. Juni 2018, ganz unten) bleibt Klärungsbedarf, u.a. zur "Organisationseinheit Bremen" (Download_BIAJ20180619).
Ergänzung vom 27. Juni 2018: BAMF-Asylentscheidungen im Ankunftszentrum/Außenstelle Bremen, im Land Bremen, in allen Ankunftszentren und Außenstellen zusammen und Asylentscheidungen insgesamt, darunter die Zahl der jeweils positiven Entscheidungen (zwei Abbildungen – 2013 bis 2017) (Download_BIAJ20180627)
BAMF: Veröffentlichungshinweise (EMN) zum Thema Asyl und "Reaktionen und Maßnahmen"
- Details
(BIAJ) An dieser Stelle möchten wir aus gegebenem Anlass auf einige BAMF-Veröffentlichungen hinweisen:
„Die veränderte Fluchtmigration in den Jahren 2014 bis 2016: Reaktionen und Maßnahmen in Deutschland“
Fokusstudie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) (hier01)
Siehe dort insbesondere die Abschnitte 4.2 ("100 Reaktionen und Maßnahmen", Seite 36) und 4.3 ("15 Reaktionen und Maßnahmen im Detail", Seite 45)
Jährliche Berichte der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) (bisher letztes Berichtsjahr: 2016*)
Migration, Integration, Asyl - Politische Entwicklungen in Deutschland 2016 (hier02)
Migration, Integration, Asyl - Politische Entwicklungen in Deutschland 2015 (hier03)
Migration, Integration, Asyl - Politische Entwicklungen in Deutschland 2014 (hier04)
BAMF Politikbericht 2013 der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) (hier05)
Hinweis vom 22.11.2019: Neuer BAMF-Link zu den jährlichen EMN-Politikberichten: https://www.bamf.de/DE/Themen/EMN/Publikationen/Politikberichte/politikberichte-node.html.
Nachrichtlich: Zur Zuständigkeit des BAMF-Ankunftszentrums/Außenstelle Bremen für Asylanträge, die nicht im Land Bremen gestellt wurden, siehe das BAMF-Schreiben vom 31.12.2014 (hier06) und die Drucksachen 17/4090 (12.08.2015) und 17/4567 (04.11.2015) des Niedersächsischen Landtags. (siehe die Frage Nr. 3) Weitere Schreiben (Weisungen) zu Zuständigkeit sind (bisher) nicht bekannt. (Stand: 15. Juni 2018) Eine vollständige, veröffentlichte Dokumentation der Entwicklung (der vielen Veränderungen) der gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen (EU, Bund, BAMF u.s.w.) zum Asylrecht in den vergangenen Jahren gibt es bisher nicht. Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Migration, Flüchtlinge Asyl (BAMF) hier.
* am 11. August 2018 ergänzter Hinweis: Migration, Integration, Asyl - Politische Entwicklungen in Deutschland 2017 (hier07)
* am 22. November 2019 ergänzter Hinweis: Migration, Integration, Asyl - Politische Entwicklungen in Deutschland 2018 (hier08)
Elterngeld 2017: "ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt" und "Auszahlbetrag" im Ländervergleich
- Details
(BIAJ) Im Land Bremen (HB) hatten 43,6 Prozent der Bezieherinnen von Elterngeld (Mütter) und 17,0 Prozent der Bezieher von Elterngeld (Väter) in 2017 kein für die Berechnung des Elterngeldes relevantes Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes. In Sachsen (SN) galt dies 2017 für 20,3 Prozent der Mütter und 6,5 Prozent der Väter - in Baden-Württemberg (BW) und Bayern (BY) für 4,7 Prozent bzw. 4,6 Prozent der Väter. (Abbildung 1) Der durchschnittliche monatliche Auszahlbetrag im Bezugszeitraum des Elterngeldes reichte in 2017 bei den Frauen (Bezieherinnen) von 698 Euro in Hamburg bis 517 Euro im Land Bremen. Bei den Männern (Bezieher) reichte der monatliche Auszahlbetrag im (in der Regel deutlich kürzeren) Bezugszeitraum von 1.329 Euro in Baden-Württemberg (BW) bis 974 Euro in Sachsen-Anhalt (ST). (Abbildung 2) Die beiden unkommentierten BIAJ-Abbildungen vom 14. Juni 2018 zum Elterngeld in 2017 finden Sie hier: Download_BIAJ20180614 (PDF: zwei Seiten DIN A4 quer)
BAMF: Ein "ehem. Präsident Dr. Hans-Jürgen Weise" im Ausschuss für Inneres und Heimat - Vorname falsch, Doktortitel falsch, Amtsbezeichnung falsch ...
- Details
(BIAJ) Am vergangenen Freitag (8. Juni 2018 um 14:00 Uhr) tagte der Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat in einer (an diesem Tag zweiten) nicht öffentlichen Sitzung. In der Tagesordnung als „Unterrichtende“ angekündigt: Die Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Jutta Cordt, und „die ehem. Präsidenten Dr. Manfred Schmidt und Dr. Hans-Jürgen Weise“. Zu den drei Fehlern in der "Identitätsfeststellung" und weiteren Informationen siehe die BIAJ-Kurzmitteilung "BAMF: Ein "ehem. Präsident Dr. Hans-Jürgen Weise" im Ausschuss für Inneres und Heimat - Vorname falsch, Doktortitel falsch, Amtsbezeichnung falsch ..." vom 11. Juni 2018: Download_BIAJ20180611 (PDF: zwei Seiten)
Am Rande (22. März 2019): Auch in der am 11. März 2019 dem Bundestag übermittelten Antwort der Bundesregierung (BMI) wird aus Hans-Jürgen Weise ein "ehemaliger Präsident des BAMF", obwohl die Bundesregierung korrekt zu den "Aussagen des ehemaligen Leiters des BAMF Hans-Jürgen Weise" befragt wurde. (Drucksache 19/8445 vom 15.03.2019, Antwort auf Frage 43)
Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis Mai 2018
- Details
(BIAJ) Ein nach Verabschiedung des zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2018 (02. Mai 2018) aktualisierter Blick auf die Entwicklung der erfolgten und erwarteten Zuweisungen (Bundesmittel) und Ausgaben (Ist) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (SGB II-EGL) der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) in den Jahren 2012 bis Mai 2018. (BIAJ-Abbildung unten)
Die Ausgaben sind nach Erreichen des Maximums (Maximum nach 2011) im Juli 2017 (2,643 Milliarden Euro von August 2016 bis Juli 2017) in den folgenden zehn Monaten um etwa 307,7 Millionen Euro gesunken. In anderen Worten: In jedem Monat nach Juli 2017 wurden durchschnittlich über 30 Millionen Euro weniger für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben als im jeweiligen Vorjahresmonat.