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Armutsgefährdungsquoten und armutsgefährdete Personen vor und nach Sozialtransfers - Bund und Länder 2021 bis 2024 (EU-SILC)

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Erstellt: 02. Mai 2025

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten und die Entwicklung der absoluten Anzahl der armutsgefährdeten Personen vor und nach Sozialtransfers (1) in der Bundesrepublik Deutschland und in den 16 Bundesländern (von Baden-Württemberg bis Thüringen) in den Jahren 2021 bis 2024. Quelle: Die in den Mikrozensus (MZ) integrierte Erhebung EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) – MZ-SILC. (2)

12,989 Millionen Menschen galten in der Bundesrepublik Deutschland laut MZ-SILC nach den Sozialtransfers (1) in 2024 als „armutsgefährdete Personen“. Vor diesen Sozialtransfers (1) galt dies für insgesamt 20,210 Millionen Menschen (der „Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten“). (siehe BIAJ-Abbildung 1b, PDF-Seite 1 oder unten) Die „Armutsgefährdungsquote“ im 2024 betrug laut MZ-SILC 2024 nach den Sozialtransfers (1) 15,5 Prozent, vor den Sozialtransfers (1) 24,1 Prozent. (siehe BIAJ-Abbildung 1a, PDF-Seite 1 ober unten)
Zur Entwicklung seit 2021 und zur Entwicklung in den Bundesländern siehe die BIAJ-Materialen vom 02. Mai 2025 – Download aus technischen Gründen in zwei Teilen: Download_20250502_1 (DE und Länder BW bis MV) und Download_20250502_2 (Länder NI bis TH)

Weiterlesen: Armutsgefährdungsquoten und armutsgefährdete Personen vor und nach Sozialtransfers - Bund und...

Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich April 2025 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 30. April 2025

(BIAJ) April 2025 (Stichtag 10.04.) 4,637 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,932 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste April-Bestand nach April 2014 (April 2014: 2,943 Millionen Arbeitslose) 1,077 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,855 Millionen bei den Jobcentern registriert.

182.000 (6,6 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im April 2024 – 127.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 55.000 mehr bei den Jobcentern – bei 58.000 weniger (!) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). (siehe Tabellen 1, 2 und 3 und zu den ELB unten und Tabelle 6). (1) 113.000 (7,5 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 69.000 (5,5 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im April 2024. (siehe Tabelle 4)

Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +1,0 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +13,1 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +6,6 Prozent; Stadt Bremen: +8,6 Prozent; Bremerhaven: -0,2 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +0,2 Prozent in Thüringen (TH) bis +11,0 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +5,2 Prozent in Thüringen (TH) bis +16,9 Prozent in Bayern (BY). (DE: +9,6 Prozent; HB: +9,1 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)

3,959 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,5 Prozent (58.000) weniger (!) als im April 2024 (vorläufig). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑4,6 Prozent in Thüringen (TH) bis +0,4 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im April vor 10 Jahren (April 2015) 4,390 Millionen. ELB-April-Maximum: 5,463 Millionen im April 2006.

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im April 2025 und April 2024 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. April 2025 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20250430 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten


 

Ausgaben der Jobcenter gE für Arbeitsgelegenheiten ("Ein-Euro-Jobs") - 2013 bis März 2025

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Erstellt: 26. April 2025

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter gE für Arbeitsgelegenheiten in der Mehrauswandsvariante (AGH MAW - "Ein-Euro-Jobs") von 2013 bis März 2025 (gleitende 12-Monatssummen bis zur 12-Monatssumme April 2024 - März 2025). Die 17 BIAJ-Abbildungen (Jobcenter gE insgesamt und die 16 Länder - immer ohne die Jobcenter zkT) finden Sie hier: Download_BIAJ20250424 (PDF. 17 Seiten - Auszug: DE, BE, HH und HB_L unten)

Weiterlesen: Ausgaben der Jobcenter gE für Arbeitsgelegenheiten ("Ein-Euro-Jobs") - 2013 bis März 2025

Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis März 2025

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Erstellt: 23. April 2025

(BIAJ) Von Januar bis März 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 7,756 Milliarden Euro ausgegeben (1), 63 Millionen Euro (0,8 Prozent) mehr als die 7,693 Milliarden Euro von Januar bis März 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Der geringfügige Anstieg um 63 Millionen Euro im Vergleich zum ersten Quartal 2024 (davon 50 Millionen Euro im Januar-Vergleich und 13 Millionen Euro im Vergleich der Ausgaben im Februar und März 2025/2024) resultiert ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis März 2025 über 135 Millionen Euro (10,1 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als von Januar bis März 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind im ersten Quartal 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum gesunken.

Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar bis März 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,426 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 112.000 (2,0 Prozent) weniger die durchschnittlich 5,539 Millionen RLB von Januar bis März 2024. (2)

In den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,214 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 2,407 Milliarden Euro (9,0 Prozent) mehr als die 26,807 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (April 2023 bis März 2024). Im bisher vorliegenden Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Stand: 16.08.2024) sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,000 Milliarden Euro veranschlagt, 4,214 Milliarden Euro (14,4 Prozent) weniger als die 29,214 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 ausgegeben wurden. Wann ein neuer Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vorliegen wird, ist z.Zt. nicht bekannt.

Gemessen an den durchschnittlich 5,473 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von April 2024 bis März 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 444,82 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von April 2023 bis März 2024 wurden für die durchschnittlich 5,498 Millionen RLB durchschnittlich 406,32 Euro pro Monat ausgegeben. (3)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20250423 (eine Seite).

Weiterlesen: Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis März 2025

Leistungsberechtigte mit/ohne deutsche Staatsangehörigkeit in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV - Bürgergeld) - 2005-2024 - Bund, Länder, bremische Städte

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Erstellt: 17. April 2025

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung des jahresdurchschnittlichen Bestandes erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) und nicht erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (NEF - überwiegend Kinder im Alter von unter 15 Jahren) in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV - Bürgergeld) von 2005 (erstes Jahr nach Inkrafttreten des SGB II) bis 2024 (zweites "Bürgergeld"-Jahr) im Bund, in den Ländern und in den beiden bremischen Städten (Bremen und Bremerhaven) - insgesamt und mit bzw. ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
2006 war das Jahr mit den meisten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB: 5,368 Millionen, darunter 4,362 Millionen bzw. 81,3 Prozent mit deutscher Staatsangehörigkeit), 2007 das Jahr mit den meisten nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF: 1,850 Millionen, darunter 1,541 Millionen bzw. 83,3 Prozent mit deutscher Staatsangehörigkeit).
2024 war (bisher) das Jahr mit den wenigsten ELB und NEF mit deutscher Staatsangehörigkeit (ELB: 2,098 Millionen - 2,263 Millionen bzw. 51,9 Prozent weniger als 2006; NEF: 768.000 - 773.000 bzw. 50,2 Prozent weniger als 2007). (siehe dazu die BIAJ-Abbildungen 1a_DE und 2a_DE). 2024 war zugleich das Jahr mit den meisten ELB ohne deutsche Staatsangehörigkeit (1,889 Millionen bzw. 47,4 Prozent der ELB). Der jahresdurchschnittliche NEF-Bestand ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist nach dem Maximum in 2023 (768.000) leicht auf 745.000 gesunken (49,2 Prozent der NEF). (siehe dazu die BIAJ-Abbildungen 1b_DE und 2b_DE
Anmerkung*: Der jahresdurchschnittliche Bestand der ELB mit ukrainischer Staatsangehörigkeit unter den ELB ohne deutsche Staatsangehörigkeit stieg nach dem Rechtskreiswechsel ukrainischer Flüchtlinge in das SGB II im/ab Juni 2022 von jahresdurchschnittlich 16.200 in 2021 (1,1 Prozent der ELB ohne deutsche Staatsangehörigkeit) und 240.000 in 2022 auf 481.500 in 2023 (26,3 Prozent der ELB ohne deutsche Staatsangehörigkeit) und 503.900 in 2024 (26,7 Prozent der ELB ohne deutsche Staatsangehörigkeit).
Der Anstieg des jahresdurchschnittlichen ELB-Bestandes von 3,718 Millionen in 2022 (letztes Jahr vor „Bürgergeld“) um 270.000 auf 3,988 Millionen in 2024 resultiert nahezu vollständig aus dem Anstieg des jahresdurchschnittlichen Bestandes der ELB mit ukrainischer Staatsangehörigkeit um 264.000. (* Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Migrationsmonitor, März 2025; eigene Berechnungen; kleinere Rundungsdifferenzen möglich)

Wie sich die Entwicklung von 2005 bis 2024 im Bund, den Ländern und in den bremischen Städten darstellt, ist den jeweils vier Abbildungen (pro Region) zu entnehmen:
Bundesrepublik Deutschland (DE), Berlin und Hamburg: Download_BIAJ20250417_Teil_1 (DE: Auszüge unten)
Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven: Download_BIAJ20250417_Teil_2
Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
: Download_BIAJ20250417_Teil_3
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland: Download_BIAJ20250417_Teil_4
Baden-Württemberg und Bayern: Download_BIAJ20250417_Teil_5
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg: Download_BIAJ20250417_Teil_6
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Download_BIAJ20250417_Teil_7.

Weiterlesen: Leistungsberechtigte mit/ohne deutsche Staatsangehörigkeit in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz...

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