Jobcenter im Land Bremen: Anmerkungen zum "Bericht zur Mittelausschöpfung" 2019 (und 2018)
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(BIAJ) Im vergangenen Haushaltsjahr wurden vom Jobcenter Bremen Stadt etwa 13,5 Millionen Euro der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten Bundesmittel (Eingliederungstitel - EGT: etwa 70,4 Milliarden Euro) nicht ausgegeben. In der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Arbeit vom 12. Februar 2020 wurde dazu und zum Jobcenter Bremerhaven ein "Bericht zur Mittelausschöpfung" vorlegt - mit u.a. irreführenden Daten zur Mittelzuteilung und bemerkenswerten "Erklärungen" der extrem geringen Mittelausschöpfung durch das Jobcenter Bremen Stadt (Vorlage 20/064_L). Einen Vergleich mit dem "Bericht zur Mittelausschöpfung" des Vorjahres (Vorlage 19/654-L) und einige Anmerkungen zu den zwei Deputationsvorlagen finden Sie hier: Download_BIAJ20200224 (PDF: vier Seiten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Januar 2020
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(BIAJ) Im Januar 2020 wurden insgesamt 14.187 Asylanträge gestellt, darunter 12.212 Erstanträge. 2.208 bzw. 18,1 Prozent dieser Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! Die 12-Monatssumme gestellter Asylerstanträge (Februar 2019 bis Januar 2020: 140.187) lag 82,7 Prozent (670.000) unter dem Maximum in den 12 Monaten von Oktober 2015 bis September 2016 (810.187 Asylerstanträge).
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Januar 2020 insgesamt 15.487 Asylanträge, darunter 12.889 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von Februar 2019 bis Januar 2020, wurden vom BAMF 179.520 Asylanträge entschieden, darunter 153.516 Erstanträge.
5.965 (38,5 Prozent) der 15.487 Entscheidungen im Januar 2020 waren „positive Entscheidungen“, darunter 3.696 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. Februar 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“): Download_BIAJ20200218 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Jobcenter im Großstadtvergleich: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung 2019
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(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die Mittelzuteilung und Ausgaben für Leistungen zur „Eingliederung gemäß SGB II“ im vergangenen Haushaltsjahr 2019 in den 13 Großstädten (einschl. Region Hannover) mit einer „gemeinsamen Einrichtung“ (gE) von Kommune und Agentur für Arbeit zur Durchführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV), mit einem (oder in Berlin 12) Jobcenter gE.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 07. Februar 2020 mit differenzierten Abrechnungsergebnissen in den 13 Großstädten mit Jobcenter gE ("SGB-II-Eingliederungsleistungen" und Bundesprogramme) finden Sie hier: Download_BIAJ20200207 (PDF: 17 Seiten: wie alle BIAJ-Kurzmitteilungen und -Materialien, kostenloser Download) Auszug: Tabelle 1 und 2 (unten)
Grundsicherung im Alter: Kreisvergleich Ende 2018 (m/w)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Grundsicherung im Alter in den 50 Kreisen mit dem höchsten Anteil von Leistungsempfängern und -empfängerinnen an der Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und sieben Monate (Regelaltersgrenze Ende 2018) und in den beiden Städten Leipzig und Dresden Ende 2018. In der Bundesrepublik Deutschland betrug die durchschnittliche Empfängerquote 3,23 Prozent (559.419 von 17.303.524) - unter den Männern 3,13 Prozent (236.236 von 7.542.237) und unter den Frauen 3,31 Prozent (323.183 von 9.761.287). Die Zahl derer, die Ihr Recht auf Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch nahmen, ist nicht bekannt. Im Kreisvergleich des BIAJ wurden für die Stadt Ansbach (BY) die bei weitem höchsten Empfängerquoten ermittelt: 13,25 Prozent insgesamt, 11,15 Prozent der Männer und 14,75 Prozent der Frauen - jeweils Rang 1 im Vergleich der 401 Kreise. Rang 2 (bzw. Rang 3 bei den Männern) mit deutlich geringeren Empfängerquoten: Offenbach am Main - 9,43 Prozent (ingesamt, Männer und Frauen). Wie stark die Nicht-Inanspruchnahme die Höhe der Empfängerquoten in den einzelnen Kreisen beeinflußt hat, ist dem BIAJ nicht bekannt. Dies gilt auch für die Gründe der gegebenenfalls stark voneinander abweichenden Quoten der Nicht-Inanspruchnahme. Zu den Empfängerquoten und den Berechnungsgrundlagen siehe die BIAJ-Tabelle unten bzw. hier (mit u.a. allen 12 westdeutschen Großstädten einschließlich Region Hannover und Berlin unter den 50 Kreisen mit der höchsten Empfängerquote in der Grundsicherung im Alter ab Regelaltersgrenze).*
* Die BIAJ-Tabelle mit allen 401 Kreisen: BIAJ20200206 (PDF: acht Seiten)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 6,8 Milliarden Euro
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(BIAJ) Vor genau einem Jahr, am 2. Februar 2019 verbreitete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) eine "Information" (Falschinformatioen) über die Entwicklung der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: „Grundsicherung im Alter: Kosten steigen auf fast sechs Milliarden Euro“ - „Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im vergangenen Jahr auf 5,9 Milliarden Euro gestiegen. Das waren knapp 500 Millionen Euro mehr als noch 2017.“ (siehe dazu u.a. die BIAJ-Kurzmitteilung vom 02.02.2019: hier1 und hier2) Warum eine oberflächliche Betrachtung der Erstattungen der Ausgaben der Träger der Sozialhilfe (bzw. Länder) für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund zu einer Falschmeldung über die Ausgaben für die (bzw. die Kosten der) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung führte, wird deutlich, wenn man sich die „100-Prozent-Erstattungen“ gemäß § 46a SGB XII durch den Bund seit 2014 ansieht (siehe die aktualisierte BIAJ-Tabelle) und die Änderungen des § 46a SGB XII (siehe unten).
Eine Fortsetzung der RND-Falschmeldung vom 02.02.2019 würde lauten: „Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind nach einem Anstieg um knapp 500 Millionen Euro in 2018 im vergangenen Jahr um knapp 900 Millionen auf 6,8 Milliarden Euro in 2019 gestiegen.“ Der sich aus den (vorläufigen) Abrechnungsergebnissen des Bundes ergebende rechnerische Anstieg in den beiden letzten abgeschlossenen Haushaltsjahren: 1,336 Milliarden Euro bzw. 24,4 Prozent mehr als in 2017.
Warum dies nicht den Anstieg der Ausgaben der Träger der Sozialhilfe bzw. der Länder für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den vergangenen beiden Jahren darstellt, wird deutlich, wenn man sich die Änderungen des Absatz 3 in § 46a SGB XII („Erstattung durch den Bund“) ansieht:
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