Jobcenter: "Gesamtbudget" 2025v mit Vorjahresvergleich (Ist 2023 und Soll 2024)
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die "vorläufigen Orientierungswerte" der Bundesmittel für die "Gesamtverwaltungskosten" und die "Eingliederungsleistungen" (zusammen: "Gesamtbudget") der einzelnen Jobcenter in 2025 (BMAS - 19.08.2024) - mit einem Vergleich zu den Ausgaben in 2023 (Ist) und den Zuteilungsbeträgen im laufenden Haushaltsjahr 2024 (Soll). Siehe die weiteren Erläuterungen auf den jeweiligen Seiten 9 der drei Teile der BIAJ-Tabelle "Jobcenter: "Gesamtbudget" 2025v mit Vorjahresvergleich (Ist 2023 und Soll 2024)": Download_BIAJ20240825_01 ("Gesamtbudget") , Download_BIAJ20240825_02 (VWK) und Download_BIAJ20240825_03 (EGL) (jeweils neun Seiten).
Warnung: Ein Blick ausschließlich auf die Mittel für "Eingliederungsleistungen" (BIAJ-Tabelle Teil 3) kann irritieren und nicht "orientieren", da der Bund die "Haushaltswahrheit" bei der Veranschlagung der Mittel für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" (BIAJ-Tabelle Teil 2) ignoriert - für vom BIAJ erwartete Ausgaben in Höhe von mehr als 6,5 Milliarden Euro (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil - KFA) sind im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (16.08.2024) lediglich 5,25 Milliarden Euro (Soll) veranschlagt. Kurz: Es sind erhebliche Umschichtungen vom Budget für "Eingliederungsleistungen" zu den Mitteln für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" zu erwarten. Bremen, 25.08.2024
Jobcenter Bremen Stadt 2025: Ein Blick auf die Bundesmittel für "Verwaltungskosten" und "Eingliederungsleistungen"
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(BIAJ) Jobcenter Bremen Stadt: Ein unkommentierter tabellarischer Blick auf die "vorläufigen Orientierungswerte" 2025 des BMAS für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" (Spalte 1) und für die "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (Spalte 2 - ohne Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e SGB II a.F. in Spalte 3) mit einem Rückblick auf die Zuteilung in den Haushaltsjahren 2018 bis 2024 und den Ist-Ausgaben in den Jahren 2018 bis 2023. Download_BIAJ20240822 (eine Seite)
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2010 bis Juli 2024 und „Soll-Ausblick 2025“
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(BIAJ) Von Januar bis Juli 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 17,493 Milliarden Euro ausgegeben (1), 2,183 Milliarden Euro (14,3 Prozent) mehr als die 15,310 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis Juli 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,544 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 47.000 mehr (0,9 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,496 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)
In den 12 Monaten von August 2023 bis Juli 2024 wurden vom Bund insgesamt 27,991 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,238 Milliarden Euro (13,1 Prozent) mehr als die 24,753 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (August 2022 bis Juli 2023). Im Bundeshaushalt 2024 sind bzw. waren für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,5 Milliarden Euro veranschlagt. Das neue Soll im Bundeshaushalt 2024 beträgt einschließlich Nachtrag in Höhe von 3,2 Milliarden Euro insgesamt 29,7 Milliarden Euro. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 16. August 2024 sind für das „Bürgergeld“ 25,0 Milliarden Euro veranschlagt – 4,7 Milliarden Euro (15,8 Prozent) weniger als das im Bundeshaushalt 2024 einschließlich Nachtrag erwartete Ist 2024. (3)
Gemessen an den durchschnittlich 5,513 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von August 2023 bis Juli 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 423,13 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von August 2022 bis Juli 2023 wurden für die durchschnittlich 5,456 Millionen RLB durchschnittlich 378,04 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 mit Ausblick auf 2025 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240822 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) wg. Rundung auf 1.000 können Rundungsdifferenzen auftreten
(3) Berechnungsgrundlagen des BMAS/BMF bisher unbekannt bzw. nicht veröffentlicht.
Mittleres Bruttomonatsentgelt Vollzeitbeschäftigter: Länder- und Kreisvergleich Wohnort – Arbeitsort 2023
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(BIAJ) Ein nach Arbeitsort (Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit) und Wohnort differenzierter Vergleich der "mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in den 16 Ländern und 400 Kreisen in 2023 (mit gesondertem Großstadtvergleich). (1)
Im Vergleich der 400 Kreise als Arbeitsort: der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten: Von 5.637 Euro in Ingolstadt (BY) bis 2.815 Euro im Erzgebirgskreis (SN). Bremen Stadt: 4.031 Euro, Rang 52 – Bremerhaven: 3.495 Euro, Rang 247. Männer: von 6.145 Euro in Ingolstadt (BY) bis 2.807 Euro in Görlitz (SN) – Frauen: von 4.760 Euro in Wolfsburg (NI) bis 2.655 Euro in Cloppenburg (NI). (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 5 bis 17; Spalten 1 bis 16)
Im Vergleich der 400 Kreise als Wohnort der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten: Von 4.865 Euro (Rang 1) in der Stadt München (BY) bis 2.927 Euro (Rang 400) im Saale-Orla-Kreis (TH). Bremen Stadt: 3.680 Euro, Rang 228 – Bremerhaven: 3.358 Euro, Rang 331. (siehe BIAJ-Tabelle, Seite 5 bis 17; Spalten 17 und 18 – und den Wohnort-Arbeitsortvergleich in den Spalten 19 und 20)
Die BIAJ-Materialien vom 14. August 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20240814 (PDF: drei Text- und 14 Tabellenseiten)
(1) Grundlage: Entgeltstatistik 31.12.2023 der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit ergänzenden Wohnortdaten.
Kinder und Jugendliche im Alter von unter 25 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) – 2018 bis 2023
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BIAJ-Materialien – zum Tag der Jugend am 12. August 2024
(BIAJ) Ende 2023 lebten in der Bundesrepublik Deutschland von den insgesamt etwa 20,454 Millionen Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 25 Jahren 11,7 Prozent (2,402 Millionen) in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV – Bürgergeld). (siehe Tabelle DE, Seite 2) Bis Ende 2021 war diese Quote (Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 25 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung) auf 10,9 Prozent (2,169 Millionen) gesunken. (1) In den 16 Ländern reicht diese Quote (u25) im Dezember 2023 von 6,0 Prozent in Bayern (siehe Tabelle BY, Seite 11) bis 25,0 Prozent im Land Bremen (siehe Tabelle HB, Seite 6) – im Dezember 2021 von 4,9 Prozent in Bayern bis 24,7 Prozent im Land Bremen.
Im Vergleich der Altersgruppen stellt sich dies in der Bundesrepublik Deutschland Ende 2023 (und in Klammern zwei Jahre zuvor- Ende 2021) wie folgt dar: 12,8 Prozent (12,7 Prozent) in der Altersgruppe unter drei Jahre, 14,0 Prozent in der Altersgruppe drei bis unter sechs Jahre (13,9 Prozent), 13,8 Prozent in der Altersgruppe sechs bis unter 15 Jahre (12,9 Prozent), 12,4 Prozent in der Altersgruppe 15 bis unter 18 Jahre (11,0 Prozent) und 7,8 Prozent (6,6 Prozent) in der Altersgruppe 18 bis unter 25 Jahre. Altersgruppe 15 bis unter 25 Jahre: 9,1 Prozent – Ende 2021: 7,8 Prozent (2).
Siehe dazu die 19 unkommentierten BIAJ-Tabellen (Bund, Länder und die beiden bremischen Städte): Download_20240810 (PDF, 20 Seiten - Auszug DE, HB, HH, BE und BY unten)