BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Januar 2022
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(BIAJ) Im Januar 2022 wurden insgesamt 16.029 Asylanträge gestellt, darunter 13.726 Erstanträge – 5.202 (61,0 Prozent) mehr Erstanträge als im Januar 2021 bzw. 1.514 (12,4 Prozent) mehr Erstanträge als im Januar 2020. 1.680 (12,2 Prozent) der 13.726 Asylerstanträge im Januar 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. (Januar 2021: 1.575; Januar 2020: 2.208)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Januar 2022 insgesamt 15.418 Asylanträge, darunter 12.739 Erstanträge. 46,2 Prozent (7.128) der 15.418 Entscheidungen im Januar 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter 3.292 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von Februar 2021 bis Januar 2022, wurden vom BAMF 154.544 Asylanträge entschieden, darunter 111.027 Erstanträge. Von den 154.544 Entscheidungen in den 12 Monaten von Februar 2021 bis Januar 2022 waren 40,3 Prozent (62.223) „positive Entscheidungen“, darunter 32.867 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Januar 2022 insgesamt 112.928, 52.491 (86,9 Prozent) mehr als Ende Januar 2021 und der höchste Stand nach Ende August 2017.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. Februar 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220215 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Grundsicherung im Alter: Kreisvergleich Ende 2020 (m/w)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Grundsicherung im Alter in den 50 Kreisen mit dem höchsten Anteil von Leistungsempfängern und -empfängerinnen an der Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und neun Monate (Regelaltersgrenze Ende 2020) und in den beiden Städten Leipzig und Dresden Ende 2020. In der Bundesrepublik Deutschland betrug die durchschnittliche Empfängerquote 3,22 Prozent (564.110 von 17.495.154) - unter den Männern 3,26 Prozent (249.465 von 7.646.761) und unter den Frauen 3,19 Prozent (314.645 von 9.848.394). Die Zahl derer, die Ihr Recht auf Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch nahmen, ist nicht bekannt.
Im Kreisvergleich des BIAJ reicht der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger Ende 2020 von 9,83 Prozent in Offenbach am Main bis 0,51 Prozent im Erzgebirgskreis. (Männer: von 10,60 Prozent in Frankfurt am Main bis 0,60 Prozent im Saale-Orla-Kreis; Frauen: von 9,61 Prozent in Offenbach am Main bis 0,38 Prozent im Landkreis Greiz) (1)
Wie stark die Nicht-Inanspruchnahme die Höhe der Empfängerquoten in den einzelnen Kreisen beeinflußt hat, ist dem BIAJ nicht bekannt. Dies gilt auch für die Gründe der gegebenenfalls stark voneinander abweichenden Quoten der Nicht-Inanspruchnahme. Zu den Empfängerquoten und den Berechnungsgrundlagen siehe die BIAJ-Tabelle unten bzw. hier (mit u.a. allen 12 westdeutschen Großstädten einschließlich Region Hannover und Berlin unter den 50 Kreisen mit der höchsten Empfängerquote in der Grundsicherung im Alter ab Regelaltersgrenze).*
* Die BIAJ-Tabelle mit allen 401 Kreisen: BIAJ20220209 (PDF: acht Seiten)
(1) Die in den vergangenen Jahren für die Stadt Ansbach (BY) ermittelten extrem hohen Empfängerquoten (Ende 2019: 13,71 Prozent insgesamt, 12,01 Prozent der Männer und 14,92 Prozent der Frauen; jeweils Rang 1 im Kreisvergleich) wurden in 2020 nicht bestätigt. Die vom Statistischen Bundesamt berichtete Anzahl der Empfängerinnen von Leistungen zur Grundsicherung im Alter lag Ende 2020 in der Stadt Ansbach mit insgesamt 320 deutlich unter den in den Vorjahren berichteten 1.184 (Ende 2019) und 1.144 (Ende 2018).
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Januar 2022 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Januar 2022 (Stichtag 13.01.): 2,462 Millionen registrierte Arbeitslose - 439.000 (15,1 Prozent) weniger als im Januar 2021 – 396.000 (30,5 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 43.000 (2,7 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 262.000 (15,9 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 176.000 (14,0 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im Januar 2021. (Rundungsdifferenz zu Veränderung insgesamt: 1.000; siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑20,8 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis -10,7 Prozent im Land Bremen (HB). (Stadt Bremen: -12,4 Prozent; Bremerhaven: -3,4 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,611 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 6,5 Prozent (251.000) weniger als im Januar 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von –9,2 Prozent in Thüringen (TH) bis -5,0 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Januar 2022 und Januar 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 02. Februar 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220202 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Hartz IV: Bundesanteil an den SGB-II-Verwaltungskosten 2005 bis 2021
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 gab der Bund insgesamt 5,857 Milliarden Euro für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ aus – 753 Millionen Euro mehr (1) als die im Bundeshaushalt 2021 für diesen Zweck veranschlagten 5,104 Milliarden Euro. Nicht enthalten in diesen Ausgaben des Bundes ist der kommunale Finanzierungsanteil von 15,2 Prozent an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter. Gemessen an den durchschnittlich 2,832 Millionen Bedarfsgemeinschaften (BG) wurden 2021 für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten pro Monat 172,40 Euro pro BG ausgegeben. Zur Entwicklung der Ausgaben des Bundes für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) von 2005 bis 2021 siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle.
(1) Die Mehrausgaben werden durch Umschichtung von Bundesmitteln gedeckt, die im Bundeshaushalt 2021 für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (Zweckbestimmung der Haushaltsstelle 1101-685 11) bzw. "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" veranschlagt waren. (Soll: 5,009 Milliarden Euro) Durch Eingliederungsmittel-Verordnung 2021 wurden 400 Millionen Euro "bereits zu Jahresbeginn zur Verstärkung der Mittel für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 636 13 eingesetzt." (§ 1 Absatz 1, Satz 3 EinglMV 2021) Die Höhe der Ausgaben aller Jobcenter für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" in 2021 sind dem BIAJ bei Redaktionsschluss (28.01.2022) nicht bekannt. Die Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") gaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit insgesamt 3,104 Milliarden Euro aus. (siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 19.01.2022 hier)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis 2021
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,748 Milliarden Euro ausgegeben – nahezu zwei Milliarden Euro (1,952 Mrd. Euro) weniger als das im Bundeshaushalt 2021 veranschlagte Soll in Höhe von 23,7 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Vergleich zum Vorjahr 2020 stiegen die Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld um nominal 5,3 Prozent (1,090 Milliarden Euro). Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. In den sieben Monaten Von Juni bis Dezember 2021 wurde dann (nominal) nur noch 86 Millionen Euro (0,7 Prozent) mehr ausgegeben als von Juni bis Dezember 2020. Die rechnerischen Ausgaben in diesen jeweils sieben Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 11,907 Milliarden Euro von Juni bis Dezember 2020, 11,993 Milliarden Euro von Juni bis Dezember 2021. (unterstrichene Monatsangabe wurde am 22.02.2022 korrigiert; versehentlich stand dort "bis November 2020")
Anmerkung zu den im ersten Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2022 vom 06.08.2021 veranschlagten 22,4 Milliarden Euro für "Arbeitslosengeld II und Sozialgeld": „Bürgergeld - Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“ (Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), Seite 75) Wie sich dies im endgültigen Bundeshaushalt 2022 darstellen wird, ist z.Zt. noch nicht bekannt. Hinweise des BMAS zur „vorläufigen Haushaltsführung“ siehe hier.
(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)