Mindestlohn Niederlande ab 1. Januar 2025: 14,06 Euro plus acht Prozent (etwa 1,12 Euro) Urlaubsgeld
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(BIAJ) Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der in den Niederlanden 1969 (1) eingeführte Mindestlohn (Minimumloon) 14,06 Euro pro Stunde. (2) Das den Mindestlohn ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) beträgt weiterhin acht Prozent (etwa 1,12 Euro pro Stunde). (Summe Mindestlohn incl. Urlaubsgeld: 15,1848 Euro pro Stunde)
Näheres und Vergangenes zum Mindestlohn- und Mindesturlaubsgesetz in den Niederlanden finden Sie in der immer mal wieder aktualisierten und ergänzten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
(1) Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
(2) Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) 21 Jahre. (seit dem 1. Juli 2019; vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre). Zum Mindestlohn und den nach Alter differenzierten Jugendmindestlöhnen (Minimumjeugdlonen) siehe hier: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2025 .
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Dezember 2024 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Dezember 2024 (Stichtag 12.12.) 4,646 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,807 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Dezember-Bestand nach Dezember 2013 (Dezember 2013: 2,874 Millionen Arbeitslose; siehe BIAJ-Abbildung unten oder Seite 11 im PDF-Download) 1,003 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,804 Millionen bei den Jobcentern registriert.
170.000 (6,4 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Dezember 2023 – 107.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 63.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 112.000 (7,8 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 58.000 (4,8 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Dezember 2023. (siehe Tabelle 4)
DAX und Rheinmetall nach der Bundestagswahl am 26. September 2021
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(BIAJ) Ein Blick am Rande: "DAX und Rheinmetall nach der Bundestagswahl am 26. September 2021" - vom letzten Börsentag vor der Bundestagswahl 2021 (24.September 2021) bis zum letzten Börsentag im vergangenen Jahr 2024 (30. Dezember 2024) stieg der DAX um 28,2 Prozent und die Rheinmetall-Aktie um 649,6 Prozent. Siehe unten. (Bremen, 02.01.2025 - mehrfach aktualisiert bis 21. Februar 2025 - letzter Börsentag vor der Bundestagswahl 2025! Dax vom 24.09.2021 bis 21.02.2025 +43,5 Prozent, Rheinmetall +987,2 Prozent - vom 05.11.2024 - US-Wahl - bis 21.02.2025: Dax +15,7 Prozent, Rheinmetall +86,0 Prozent) - und eine bis zum 02. Mai 2025 (!) (erneut) aktualisierte Fassung über der Fassung zum 14. März 2025 (03.05.2025)
Die fünf älteren Abbildungen unten.
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Eingliederungsmittel, FbW/Reha-Aufwendungsersatz und Mittel für Bundesanteil an den Verwaltungskosten 2025
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(BIAJ) Am 01. Januar 2025 tritt die „Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2025“ vom 17. Dezember 2024, kurz: die „Eingliederungsmittel-Verordnung 2025“ (EinglMV 2025), in Kraft. Das im Entwurf vorliegende “Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)“ tritt am 01. Januar 2025 nicht in Kraft.
Zur Verteilung der Bundesmittel für „Eingliederungsleistungen“, für die „Ausfinanzierung“ von nicht mehr steuer- sondern beitragsfinanzierten Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und der Rehabilitation (Reha) und für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ auf die einzelnen 404 Jobcenter, die 300 Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ von kommunalen Trägern und Bundesagentur für Arbeit) und 104 Jobcenter zkT („zugelassenen kommunale Träger“), wenn auch der Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 2025(Deutscher Bundestag, Drucksache 20/12400 vom 16.08.2024), bei den maßgeblichen Haushaltsstellen unverändert, in Kraft getreten wäre, siehe die BIAJ-Tabelle hier: Download_BIAJ20241230 (PDF, 23 Seiten)
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Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis November 2024
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(BIAJ) Von Januar bis November 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 27,128 Milliarden Euro ausgegeben (1), 3,168 Milliarden Euro (13,2 Prozent) mehr als die 23,960 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis November 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,510 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 22.000 (0,4 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,488 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)
In den 12 Monaten von Dezember 2023 bis November 2024 wurden vom Bund insgesamt 28,976 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,368 Milliarden Euro (13,2 Prozent) mehr als die 25,608 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Dezember 2022 bis November 2023). Etwa 24,3 Prozent dieser Ausgaben waren Sozialversicherungsleistungen (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung).
Im Bundeshaushalt 2024 sind bzw. waren für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,5 Milliarden Euro veranschlagt. Das neue Soll im Bundeshaushalt 2024 beträgt einschließlich Nachtrag (Regierungsentwurf Nachtragshaushalt) in Höhe von 3,2 Milliarden Euro insgesamt 29,7 Milliarden Euro. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 vom 16. August 2024 sind für das „Bürgergeld“ 25,0 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 4,7 Milliarden Euro (15,8 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2024 einschließlich Nachtrag.
Die Ausgaben in 2024 werden voraussichtlich über 400 Millionen Euro unter den 29,7 Milliarden Euro (Soll einschließlich Nachtrag) liegen.
Gemessen an den durchschnittlich 5,506 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Dezember 2023 bis November 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 438,55 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von Dezember 2022 bis November 2023 wurden für die durchschnittlich 5,480 Millionen RLB durchschnittlich 389,38 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20241220 (eine Seite). Hinweis vom 30.01.2025: Fortschreibung bis Ende 2024 hier: BIAJ20250130
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