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Alleinerziehende: SGB-II-Zahlungsansprüche und Haushaltsbudgets – Bund und Großstädte im Dezember 2024

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Erstellt: 14. Juni 2025

(BIAJ) Im Dezember 2024 lebten in der Bundesrepublik Deutschland (DE) insgesamt 531.480 Alleinerziehende, die auf Lei­stungen zur Sicherung ihrer Lebensunterhalts gemäß SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – „Hartz IV“) angewiesen waren und diese nach Antrag und Bewilligung durch die Jobcenter erhielten. (12/2023: 545.807) In diesen 531.480 sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehende (BG_AE) lebten 890.958 (unverheiratete) Kinder im Alter von unter 18 Jahren (12/2023: 909.962), durchschnittlich 1,68 Kinder pro BG_AE. (Tabelle 1, Spalten 1 bis 3)
143.523 (27,0 Prozent) dieser 531.480 Alleinerziehenden lebten mit 245.095 (27,5 Prozent) der 890.958 Kinder in den 15 Großstädten mit einer Bevölkerung von über 400.000 (einschließlich Region Hannover) - durchschnittlich 1,71 Kinder pro BG_AE. Die Zahl der Kinder im Alter von unter 18 Jahren pro BG_AE reichte von maximal 1,86 Kinder pro BG_AE in der Stadt Bremen (HB) bis 1,59 Kinder pro BG_AE in Dresden (DD). (Tabelle 1, Spalte 3)
Zum anerkannten Bedarf, dem verfügbaren angerechneten und nicht angerechneten Einkommen, dem Zahlungsanspruch, dem Haushaltsbudget und davon den tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG_AE) siehe die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. Juni 2025 hier: Download_BIAJ20250614 (PDF: vier Seiten; Auszug: nur Tabellen ohne Textteil siehe unten)

Weiterlesen: Alleinerziehende: SGB-II-Zahlungsansprüche und Haushaltsbudgets – Bund und Großstädte im Dezember...

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis Mai 2025 – mit Rückblick bis 2014

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Erstellt: 10. Juni 2025

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Mai 2025 insgesamt 135.817 Asylanträge entschieden. Nur 18,1 Prozent (24.563) der 135.817 Entscheidungen von Januar bis Mai 2025 waren sogenannte „positive Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz: 15.159; Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 2.180; Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz: 7.224). (Januar bis Mai 2024: 46,8% von 131.750 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 3 im PDF und BIAJ-Abbildung 1a, Seite 1 im PDF und unten)

50,2 Prozent (68.180) der von Januar bis Mai 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Mai 2024: 27,2%). 31,7 Prozent (43.074) der Entscheidungen des BAMF (darunter 15.163 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis Mai 2025 als „sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen“ (Januar bis Mai 2024: 25,9%).

Gestellt wurden von Januar bis Mai 2025 insgesamt 54.004 Asylerstanträge (darunter 7.557 bzw. 14,0 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr), 47,8 Prozent (49.463) weniger Asylerstanträge als die 103.467 von Januar bis Mai 2024.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Juni 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Mai 2023: Download_BIAJ20250610 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „BAMF-Asylentscheidungen in den Monaten Januar bis Mai der Jahre 2014 bis 2025“, Asylerstanträge, darunter "in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr" Januar bis Mai 2019 bis 2025 und „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote")

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Bevölkerungsentwicklung seit 1999: Bundesrepublik Deutschland, USA, Kanada, Australien

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Erstellt: 06. Juni 2025

(BIAJ) Ein unkommentierter Vergleich der Bevölkerungsentwicklung im angeblich "überforderten Einwanderungsland" Bundesrepublik Deutschland (DEU) mit der Bevölkerungsentwicklung in den Einwanderungsländern USA, Kanada (CAN) und Australien (AUS) seit 1999. Dem nahezu "Nullwachstum" in der Bundesrepublik Deutschland - von 1999 bis 2022 wuchs die Bevölkerung um 0,5 Prozent (0,4 Millionen) (1)  - stand nach OECD-Daten* ein erhebliches Wachstum der Bevölkerung in den USA, Kanada und Australien gegenüber: USA +19,4 Prozent (+54,2 Millionen), Kanada +28,1 Prozent (+8,5 Millionen), Australien +38,1 Prozent (+7,2 Millionen). (siehe die zwei BIAJ-Abbildungen vom 06. Juni 2025 unten oder als PDF hier: Download_BIAJ20250606)
Für die Jahre 2025 bis 2030 wird in der OECD-Projektion für die Bundesrepublik Deutschland ein bei weitem nicht erreichter durchschnittlicher Bevölkerungsstand von 85,3 Millionen genannt - und kein Anstieg von 2025 bis 2030. (OECD-Datenstand: 30.11.2023) 
(1) wenn für 2022 die Bevölkerungsdaten auf Basis des Zensus 2022 betrachtet werden - +2,1 Prozent bzw. + 1,7 Millionen gemäß der noch nicht auf Basis des Zensus 2022 revidierten OECD-Daten.
* Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development)

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Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis Mai 2025 (Jobcenter gE)

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Erstellt: 05. Juni 2025

(BIAJ) Die ersten fünf Monate der „vorläufigen Haushaltsführung“ – Januar bis Mai 2025: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 vom 16. August 2024 - zur Verfügung stehen würden, und auf die Ausgaben von Januar bis Mai 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250605 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).

Anmerkung zur „neuen Haushaltsaufstellung 2025“: Im vorläufigen Terminplan für die regierungsinterne Aufstellung der Haushaltsentwürfe 2025 (2. RegE) und 2026 heißt es zum Haushalt 2025: „Titelscharfe Sach- und Personalanmeldungen der Ressorts inkl. HH-begründenden Unterlagen und Ressortbeiträgen Begleitgesetz“ bis 23. Mai 2025. Und: „Kabinettbeschluss RegE 2025 (zusammen mit Eckwerten zum Haushalt 2026/Finanzplan bis 2029, Haushaltsbegleitgesetz 2025): 25. Juni 2025“. (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Aufstellungsrundschreiben vom 19. Mai 2025 - https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/Aufstellungsrundschreiben_2._RegE_2025_und_Entwurf_2026%20-%20gesamt.pdf )
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen sicherstellen, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.“ (Zeile 502/503) Dies erweckt vor dem Hintergrund der bisherigen Abrechnungsdaten den Eindruck, dass der Grundsatz der „Haushaltswahrheit“ bei der Haushaltsaufstellung auch weiterhin unbeachtet bleibt. Es fehlt der Satz: „Wir wollen sicherstellen, dass die Jobcenter ausreichend Mittel für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten gestellt bekommen.“ (siehe Spalte 4 in Tabelle 1) In den ersten fünf Monaten des Haushaltsjahres 2025 (41,4 Prozent der Kalendertage) wurden von den Jobcentern gE insbesondere wegen des erheblichen „Umschichtungsbedarfs“ (1) lediglich 29,2 Prozent der erwarteten Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ ausgegeben (Januar bis Mai 2024: 35,3 Prozent). (siehe Spalte 10 in Tabelle 4) Bremen, 06. Juni 2025

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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Mai 2025

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Erstellt: 04. Juni 2025

(BIAJ) In den 12 Monaten von Juni 2024 bis Mai 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 23,954 Milliarden Euro ausgegeben, 3,801 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (Juni 2023 bis Mai 2024: 20,153 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 30 Monate (Dezember 2022 bis Mai 2025) – zuletzt besonders stark: um 325,8 Millionen Euro im Januar 2025 (im Vergleich zum Januar 2024), um 345,5 Millionen Euro im Februar 2025 (im Vergleich zum Februar 2024) und um 375,8 Millionen Euro im März 2025 (im Vergleich zum März 2024). In diesen 30 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 7,411 Milliarden Euro (44,8 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022 auf die oben genannten 23,954 Milliarden Euro (Juni 2024 bis Mai 2025).

2025 06 04 sgb3 alg ausgaben 2012 bis 052025 biaj abb

Gemessen an den von Juni 2024 bis Mai 2025 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,865 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (Juni 2023 bis Mai 2024: 2,684 Millionen) wurden rechnerisch etwa 697 Euro pro Monat (Juni 2023 bis Mai 2024: etwa 626 Euro), gemessen an den 1,032 Millionen Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (Juni 2023 bis Mai 2024: 916.000) rechnerisch etwa 1.935 Euro pro Monat (Juni 2023 bis Mai 2024: etwa 1.834 Euro) ausgegeben. (2)

Im Haushalt 2025 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 22,185 Milliarden Euro veranschlagt (3) – 2,355 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2024 (Soll 2024: 19,830 Milliarden Euro), bzw. 1,769 Milliarden Euro weniger als in den vergangenen 12 Monaten ausgegeben wurden (Juni 2024 bis Mai 2025: 23,954 Milliarden Euro). (1) n

(1) hier immer a) einschließlich der „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ und b) ohne das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW), für das im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 1,445 Milliarden Euro ausgegeben wurden (2023: 1,222 Milliarden Euro; 2022: 1,129 Milliarden Euro).
(2) pro registrierten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen zusammen bzw. pro registrierten Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III - hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (etwa 41 Prozent der Ausgaben für das Arbeitslosengeld) - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 881.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 58.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (so die amtliche Bezeichnung!) hatten.
Nachrichtlich: Der durchschnittliche Leistungsanspruch („Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge betrug 2024 2.088,61 Euro (netto: 1.226,91 Euro). (2023: 1.986,38 Euro; netto: 1.169,22 Euro). (Statistik der BA, Arbeitslosengeld – Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005) Der Betrag (brutto) liegt über dem oben genannten rechnerischen Betrag, da die Zahl der Leistungsberechtigten kleiner ist als die Zahl der im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen.
(3) 22,135 Milliarden Euro für „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt) und 50 Millionen Euro für „Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern“ (Zweckbestimmung im BA-Haushalt)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.


 

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