Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juli 2024 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Juli 2024 (Stichtag 15.07.) 4,582 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,809 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 989.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,820 Millionen bei den Jobcentern. 192.000 (7,3 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Juli 2023 – 111.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 80.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 126.000 (9,0 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 66.000 (5,4 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Juli 2023. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +3,7 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +12,1 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +5,7 Prozent; Stadt Bremen: +5,7 Prozent; Bremerhaven: +6,0 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +2,6 Prozent im Sachsen-Anhalt (ST) bis +9,8 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +5,8 Prozent in Schleswig-Holstein (SH) bis +19,8 Prozent im Saarland (SL). (DE: +10,7 Prozent; HB: +6,8 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
4,021 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,9 Prozent (75.000) mehr als im Juli 2023. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑1,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +4,6 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im Juli vor 10 Jahren (Juli 2014) 4,380 Millionen. ELB-Juli-Maximum: 5,398 Millionen im Juli 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juli 2024 und Juli 2023 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. Juli 2024 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20240731 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Bruttomonatsentgelt 2019-2023: Männer, Frauen, Deutsche, Ausländer – Bund, Länder
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(BIAJ) Ein unkommentierter tabellarischer Blick auf das mittlere Bruttomonatsentgelt sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter der Kerngruppe (1) im Bund, den Ländern und den beiden bremischen Städten in den Jahren 2019 bis 2023 (2) – Insgesamt, Männer, Frauen, Deutsche, Ausländer. (Ländervergleich 2023 – Insgesamt: von 4.304 Euro in HH bis 3.098 Euro in MV; Männer: von 4.570 Euro in HH bis 3.073 Euro in MV; Frauen: von 3.971 Euro in HH bis 3.060 Euro in TH; Deutsche: 4.512 Euro in HH bis 3.152 Euro in MV; Ausländer/Ausländerinnen: von 3.534 Euro in BE bis 2.470 Euro in TH). Siehe dazu die BIAJ-Tabellen 1 und 2a bis c hier: Download_BIAJ20240730 (PDF: 7 Seiten).
(1) Median: "Nicht enthalten sind Beschäftigte, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen oder für die eine besondere gesetzliche Vergütungsregelung (z.B. Personen im Bundesfreiwilligendienst) gilt. Auf diese Weise sind aussagekräftige Vergleiche möglich, die nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind." (Statistik der BA)
(2) Stichtag jeweils 31.12.
Vorläufige Revision der PKS 2023 zeigt: Stadt Bremen nicht "Deutschlands Hochburg der Kriminalität"
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(BaSta) Ein Befund, der der Revision bedarf: „Bremen mit höchster Quote an Straftaten“. (siehe BaSta-Tabelle) Am 25. Juli 2024 berichtete der Weser-Kurier auf Seite 1 unter Berufung auf die „Welt am Sonntag“ über die Kriminalitätsbelastung im Verhältnis zur Bevölkerung, die „sogenannte Häufigkeitsziffer“ (HZ; amtlich: Häufigkeitszahl): „Bei dieser sogenannten Häufigkeitsziffer lag Bremen 2023 mit 13.901 Straftaten pro 100.000 Einwohner an der Spitze des Feldes, wenn man ausländerrechtliche Vergehen nicht berücksichtigt. Davor rangierte noch Koblenz (Rheinland-Pfalz), aber aufgrund eines Sondereffekts wegen eines dort anhängigen Graffiti-Massenverfahrens.“ (Koblenz: 14.657) In dieses Ranking auf Grundlage der PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) sind die Städte mit einer Bevölkerung von 100.000 und mehr Menschen einbezogen. (1)
Die Bezugsgröße für die Berechnung der Häufigkeitszahlen ist der auf Basis des Zensus 2011 bis zum 31. Dezember 2022 fortgeschriebene Bevölkerungsstand. Dieser bedarf der Revision, denn die Ergebnisse des Zensus 2022 zeigen, insbesondere auch für das Land und die Stadt Bremen, eine deutlich von der Zensus-2011-Fortschreibung abweichende Bevölkerungszahl (vgl. Spalten 2 und 3 in der BaSta-Tabelle). Darüber berichtete der Weser-Kurier am 26. Juni 2024 unter der Überschrift: „Immer mehr Menschen leben im Land Bremen - Bevölkerungsstand entwickelt sich gegen den Bundestrend“. (Seite 9) Und auch über eine Folge dieser revidierten Bevölkerungszahl berichtete der Weser-Kurier: „Mehr Geld für Bremen aus dem Länderfinanzausgleich - Zensus bringt gut 167 Millionen Euro zusätzlich in die Landeskasse“. (Seite 9)
Die Revision der Berechnung der jetzt berichteten Häufigkeitszahl (HZ) ergäbe vorläufig (2): Ohne Koblenz (wg. „Graffiti-Massenverfahren“ – siehe oben) und Neumünster (unter 100.000 EW) läge 2023 nicht die Stadt Bremen, sondern die Stadt Hannover vor Berlin an der Spitze des HZ-Rankings.
Fazit: Die Ergebnisse des Zensus 2022 brächten also nicht nur „167 Millionen Euro zusätzlich in die Landeskasse“ (siehe oben) sondern auch ein verändertes Ranking der Häufigkeitszahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik – und keine Schlagzeilen wie „Bremen mit höchster Quote an Straftaten“ (Weser-Kurier) oder „Deutschlands Hochburg der Kriminalität“ („Welt“). (Büro für absurde Statistik – BaSta – Bremen, 26. Juli 2024)
(1) Anm.: Bei Betrachtung aller kreisfreien Städte läge 2023 Neumünster mit einer HZ von 15.040 vor Koblenz und Bremen.
(2) Vorläufige BaSta-Berechnungen - vorläufig, da die für den 15. Mai 2022 im Rahmen des Zensus 2022 ermittelten Bevölkerungszahlen noch nicht bis zum 31. Dezember 2022 fortgeschrieben wurden.
Beschäftigte und Auszubildende: Insgesamt und aus "Asylherkunftsländern" – Dezember 2015 bis Dezember 2023 - Bund und Länder
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(BIAJ) Wie hat sich die monatliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt und darunter die Zahl (und der Anteil) der Auszubildenden von Dezember2015 bis Dezember 2023 im Bund und in den einzelnen Ländern entwickelt? (Datenstand: 03.07.2024) Und wieviel dieser Beschäftigten und Auszubildenden (absolut und prozentual) kamen aus den acht "nichteuropäischen Asylherkunftsländern" (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien)? Die 17 unkommentierten, jeweils dreiseitigen BIAJ-Tabellen (PDF: DIN A4 quer) finden Sie in Kürze (!) durch Anklicken des Länderkürzels hier: Bundesrepublik Deutschland (DE1215-1223). Schleswig-Holstein (SH1215-1223), Hamburg (HH1215-1223), Niedersachsen (NI1215-1223), Land Bremen (HB1215-1223), Nordrhein-Westfalen (NW1215-1223), Hessen (HE1215-1223), Rheinland-Pfalz (RP1215-1223), Baden-Württemberg (BW1215-1223), Bayern (BY1215-1223), Saarland (SL1215-1223), Berlin (BE1215-1223), Brandenburg (BB1215-1223), Mecklenburg-Vorpommern (MV1215-1223), Sachsen (SN1215-1223), Sachsen-Anhalt (ST1215-1223), Thüringen (TH1215-1223).
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2010 bis Juni 2024 und „Soll-Ausblick 2025“
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(BIAJ) Im ersten Halbjahr 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 15,055 Milliarden Euro ausgegeben (1), 1,923 Milliarden Euro (14,6 Prozent) mehr als die 13,132 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis Juni 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,546 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 50.000 mehr (0,9 Prozent) mehr als die 5,496 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)
In den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024 wurden vom Bund insgesamt 27,731 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 2,682 Milliarden Euro (10,7 Prozent) mehr als die 25,049 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Juli 2022 bis Juni 2023). Im Bundeshaushalt 2024 sind bzw. waren für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,5 Milliarden Euro veranschlagt. Am 17. Juli 2024 wurde vom Bundeskabinett der „Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2024“ mit Mehrausgaben für das „Bürgergeld“ in Höhe von 3,2 Milliarden Euro (im Vergleich zum Soll 2024) beschlossen. Das neue Soll 2024 einschließlich Nachtrag beträgt demnach 29,7 Milliarden Euro. In dieser Sitzung des Bundeskabinetts wurde auch der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 mit einem Soll für das „Bürgergeld“ in Höhe von 25,0 Milliarden Euro beschlossen – 4,7 Milliarden Euro (15,8 Prozent) weniger als das im Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts erwartete Ist 2024. (3)
Gemessen an den durchschnittlich 5,510 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 419,37 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von Juli 2022 bis Juni 2023 wurden für die durchschnittlich 5,446 Millionen RLB durchschnittlich 383,29 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 mit Ausblick auf 2025 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20240723 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) wg. Rundung auf 1.000 können Rundungsdifferenzen auftreten
(3) Berechnungsgrundlagen bisher unbekannt bzw. nicht veröffentlicht – im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 müsste, bei nominal gleichen Ausgaben pro RLB, die durchschnittliche Anzahl der RLB rechnerisch um etwa 880.000 (!) reduziert werden – um eine etwas kleinere Anzahl, wenn durch eine höhere Anrechnung von „vorrangigen Leistungen“ – z.B. Leistungen für Kinder – die durchschnittlichen Ausgaben pro RLB gesenkt werden.