Jobcenter 2023: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“- aktualisierter Ausblick
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(BIAJ) Ein aktualisierter weiterhin vorläufiger Ausblick auf die Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten auf die einzelnen 405 Jobcenter in 2023 im Vergleich zu den zugeteilten Mitteln im laufenden Haushaltsjahr. Siehe dazu die BIAJ-Tabelle vom 16. November 2022: Download_BIAJ20221016 (PDF: 10 Seiten - kurzer Auszug unten) Zu den (vorläufigen) Berechnungsgrundlagen des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) siehe die Fußnoten 1 und 2 auf Seite 10 und eine Anmerkung.
Nach gegenwärtigem Stand der Haushaltsberatungen würden den Jobcentern im Haushaltsjahr 2023 für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" nominal etwa 8,2 Prozent (407 Millionen Euro) weniger und für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" nominal etwa 0,8 Prozent (42 Millionen Euro) mehr zur Verfügung stehen als im laufenden Haushaltsjahr 2022. Auf Jobcenterebene reichen die Veränderungsraten (VR) bei den "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" von -0,6 Prozent bis -26,8 Prozent und beim Bundeanteil an den Gesamtverwaltungskosten von +3,2 Prozent bis -6,2 Prozent.
Bei der hier noch nicht berücksichtigten, in den parlamentarischen Beratungen geschaffenen "Verstärkungsmöglichkeit um weitere 100 Millionen Euro aus Mitteln des Einzelplans 60" (Allgemeine Finanzverwaltung) beim "Eingliederungstitel", ergäbe sich rechnerisch eine nominale Kürzung der Mittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" um etwa 6,2 Prozent (307 Millionen Euro). Allerdings dürfte ein veranschlagter nominaler Anstieg des Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" um lediglich 0,8 Prozent im Vorjahresvergleich kaum der Haushaltswahrheit in 2023 entsprechen - was bei der Haushaltsaufstellung trotz Kritik des Bundesrechnungshofs nicht geändert wird. Anzeichen, dass die "Gesamtverwaltungskosten" mit der Einführung des "Bürgergeldes" real sinken, was bei einem nominalen Anstieg um 0,8 Prozent der Fall wäre, konnten bisher nicht erkannt werden.
Der Bundestag berät den Haushalt 2023 vom 22. bis 25. November 2022 (Zweite und Dritte Beratung) – den Einzelplan 11 (Arbeit und Soziales) am 24. November 2022. Nach Zustimmung durch den Bundesrat wird das Haushaltsgesetz vom Finanzminister, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das BMAS verordnet danach im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die "... Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Jahr 2023 - voraussichtlich Mitte Dezember 2022.
Anmerkung vom 01.02.2023: Die bisher erfolgte Mittelzuteilung (Stand 19.01.2023) entspricht den in der BIAJ-Tabelle vom 16.11.2022 genannten Beträgen. (siehe oben und Auszug unten*) Noch nicht verteilt wurden in § 1 Abatz 1 der Eingliederungsmittel-Verordnung 2023 genannte "weitere 100 Millionen Euro". Es heißt dort: "Zur Leistung von Mehrausgaben aufgrund des Rechtskreiswechsels von Ukraine-Geflüchteten stehen zur Verstärkung des Ansatzes bei Titel 685 11 weitere 100 Millionen Euro in Kapitel 6002 Titel 971 12 zur Verfügung. Die Maßstäbe der Verteilung dieser Mittel sind noch zu bestimmen." Wann dies erfolgt, ist dem BIAJ noch nicht bekannt.
* immer ohne die insgesamt 25,041 Millionen Euro, die 208 von 405 Jobcentern für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e SGB II in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) zugeteilt wurden.
Weiterlesen: Jobcenter 2023: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und...
BA-Haushalt 2023: Soll-Ist-Vergleich mit 2022 wesentlich schöner als Soll-Soll-Vergleich
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(BIAJ) 20 Prozent mehr oder 2 Prozent weniger Mittel für „aktive Arbeitsförderung“ im BA-Haushalt 2023 als 2022? Es kommt auf die Perspektive an.
Katar (Qatar): LNG-Exporte ... und die FIFA-WM 2022 - eine unkommentierte BaSta-Abbildung
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(BaSta) Eine unkommentierte BaSta-Abbildung: "Katar (Qatar): LNG-Exporte 2000 bis 2021 (in Milliarden Kubikmeter) ... und die FIFA-WM 2022" - 14.11.2022, aktualisiert und ergänzt (BaSta-Abb.2) am 16.12.2022:
Bremen, 14.11.2022 - aktualisiert und ergänzt am 16.12.2022
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Oktober 2022
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(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ und der „Gesamtschutzquote“ driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
Von Januar bis Oktober 2022 wurden insgesamt 181.612 Asylanträge gestellt, darunter 159.669 Erstanträge – 44.703 (38,9 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis Oktober 2021. 20.894 (13,1 Prozent) der 159.669 gestellten Asylerstanträge von Januar bis Oktober 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis Oktober 2021: 21.695 bzw. 18,9 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Oktober insgesamt 190.692 Asylanträge, darunter 162.929 Erstanträge. 55,8 Prozent (106.403) der 190.692 Entscheidungen von Januar bis Oktober 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 34.311 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
In den letzten 12 Monaten, von November 2021 bis Oktober 2022, wurden vom BAMF 216.132 Asylanträge entschieden, darunter 183.446 Erstanträge. Von den 216.132 Entscheidungen in den 12 Monaten von November 2021 bis Oktober 2022 waren 54,3 Prozent (117.423 „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 40.170 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Oktober 2022 insgesamt 110.385, 18.327 (19,9 Prozent) mehr als Ende Oktober 2021).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. November2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20221112 (PDF: fünf Seiten; zwei Zahlen auf Seite 1 und eine Zahl in Fußnote auf Seite 3 - jeweils unterstrichen - wurden am 09.12.2022 korrigiert)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Oktober 2022
Hartz IV: Entwicklung des Anteils der arbeitslosen ELB (w, m) an den ELB - Bund, Länder, bremische Städte von 01/2007 bis 07/2022
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(BIAJ) Arbeitslos oder nicht arbeitslos gemäß Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II - Hartz IV)? BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung des Anteils der (gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit) arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) an den ELB insgesamt (differenziert nach Geschlecht) von Januar 2007 bis Juli 2022 im Bund, in den Ländern und in den beiden bremischen Städten (insgesamt 19 Abbildungen) und ein Blick auf den Zeitraum Dezember 2020 bis Dezember 2021 in der BIAJ-Tabelle: BIAJ20221108_1 und BIAJ20211108_2 (PDF: aus technischen Gründen in zwei Teilen).
Auszug (eine Abbildung und Tabelle) unten.