Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Mai 2025 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Mai 2025 (Stichtag 13.05.) 4,618 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,919 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Mai-Bestand nach Mai 2013 (Mai 2013: 2,937 Millionen Arbeitslose) 1,062 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,857 Millionen bei den Jobcentern registriert.
197.000 (7,2 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Mai 2024 – 132.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 65.000 mehr bei den Jobcentern – bei 66.000 weniger (!) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). (siehe Tabellen 1, 2 und 3 und zu den ELB unten und Tabelle 6). (1) 119.000 (7,9 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 78.000 (6,4 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Mai 2024. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +1,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +13,5 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +6,8 Prozent; Stadt Bremen: +8,9 Prozent; Bremerhaven: -0,4 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +1,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +11,6 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +4,3 Prozent in Rheinland-Pfalz (RP) bis +19,3 Prozent in Bayern (BY). (DE: +9,4 Prozent; HB: +9,2 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
3,948 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,6 Prozent (66.000) weniger (!) als im Mai 2024 (vorläufig). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑4,8 Prozent in Thüringen (TH) bis +0,3 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im Mai vor 10 Jahren (Mai 2015) 4,376 Millionen. ELB-Mai-Maximum: 5,456 Millionen im Mai 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Mai 2025 und Mai 2024 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 28. Mai 2025 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20250528 (zwei Text- und acht Tabellenseiten und Dezember-Vergleich auf Seite 11; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Unterhaltsvorschuss: Ausgaben und Rückgriffsquoten im Bund, den Ländern und den bremischen Städten 2022 bis 2024
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(BIAJ) Für Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung) wurden von den Ländern und dem Bund 2024 insgesamt 3,238 Milliarden Euro ausgeben, nach 2,686 Milliarden Euro in 2023 und 2,500 Milliarden Euro in 2022. (jeweils 60 Prozent von den Ländern und 40 Prozent vom Bund) Von den unterhaltpflichtigen Elternteilen wurden 2024 insgesamt 544,5 Millionen Euro erstattet, 508,3 Millionen Euro in 2023 und 493,1 Millionen Euro in 2022. (siehe Spalten 1 bis 3 und 5 bis 7 in BIAJ-Tabelle 1 unten bzw. auf Seite 1 im PDF-Download)
Die sich aus den Einnahmen aus Erstattungen und Ausgaben ergebende sogenannte Rückgriffsquote sank von 19,7 Prozent in 2022 um 2,9 Prozentpunkte auf 16,8 Prozent in 2024. Im Ländervergleich reichten die Rückgriffsquoten in 2024 von 20,6 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis 10,4 Prozent im Land Bremen (HB), in 2022 von 26,2 Prozent in Baden-Württemberg bis 10,3 Prozent im Land Bremen. (siehe Spalten 9 bis 11 in BIAJ-Tabelle 1 unten bzw. auf Seite 1 im PDF-Download)
Nachrichtlich: Bezogen auf die Gesamtzahl der Kinder im Alter von unter 18 Jahren (13,974 Millionen am 31.12.2023) wurden im Jahr 2024 insgesamt durchschnittlich 231,70 Euro pro Kind ausgegeben – im Ländervergleichzwischen 143,80 Euro in Baden-Württemberg und 430,10 Euro in Mecklenburg-Vorpommern (MV). (Land Bremen: 408,40 Euro; Stadt Bremen: 387,00 Euro; Bremerhaven: 507,70 Euro) Nach den in 2024 erfolgten Erstattungen (durchschnittlich 39,00 Euro pro Kind im Alter von unter 18 Jahren) wurden 2024 netto durchschnittlich 197,70 Euro pro Kind ausgegeben – im Ländervergleich zwischen 114,10 Euro in Baden-Württemberg und 372,70 Euro in Mecklenburg-Vorpommern. (Land Bremen: 365,80 Euro; Stadt Bremen: 347,00 Euro; Bremerhaven: 452,90 Euro). (siehe Spalten 4. 8 und 13 in BIAJ-Tabelle 1 und 2a unten bzw. auf Seite 1 im PDF-Download)
Anmerkung: Bisher unbekannt bleibt der Anteil der von den Ländern zu 60 Prozent und vom Bund zu 40 Prozent zu tragenden Unterhaltsleistungen, der wegen § 12a SGB II („Vorrangige Leistungen“) leistungsmindernd auf das vom Bund zu tragende „Bürgergeld“ angerechnet wurde.
BIAJ-Tabellen 1 und 2a bis 2c: Download_BIAJ20250507 (PDF: zwei Seiten) Bremen, 27.05.2025
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis April 2025
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(BIAJ) Von Januar bis April 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 10,226 Milliarden Euro ausgegeben (1), 46 Millionen Euro (0,5 Prozent) mehr als die 10,180 Milliarden Euro von Januar bis April 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Ein Vergleich der Ausgaben in den ersten vier Monaten 2025 mit den ersten vier Monaten des Vorjahres (2024) zeigt: Während von Januar bis März 2025 vom Bund für das „Bürgergeld“ noch geringfügig mehr ausgegeben wurde als im entsprechenden Monat des Vorjahres (etwa 50 Millionen Euro im Januar, 5 Millionen Euro im Februar und 8 Millionen im März) wurde im April 2025 etwa 17 Millionen Euro weniger ausgegeben als im April 2024.
Die Mehrausgaben in Höhe der oben genannten 46 Millionen Euro von Januar bis April 2025 resultieren ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis April 2025 über 180 Millionen Euro (10,1 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als von Januar bis April 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind in den ersten vier Monaten 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum deutlich gesunken.
Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar bis März 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,417 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 117.000 (2,1 Prozent) weniger als die durchschnittlich 5,542 Millionen RLB von Januar bis März 2024. (2) n
In den 12 Monaten von Mai 2024 bis April 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,197 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 2,042 Milliarden Euro (7,5 Prozent) mehr als die 27,155 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Mai 2023 bis April 2024). Im bisher vorliegenden Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Stand: 16.08.2024) sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,000 Milliarden Euro veranschlagt, 4,197 Milliarden Euro (14,4 Prozent) weniger als die 29,197 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von Mai 2024 bis April 2025 ausgegeben wurden. Einen neuen Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) dem Bundeskabinett am 25. Juni 2025 vorlegen.
Gemessen an den durchschnittlich 5,462 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Mai 2024 bis April 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 445,46 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Mai 2023 bis April 2024 wurden für die durchschnittlich 5,501 Millionen RLB durchschnittlich 411,34 Euro pro Monat ausgegeben. (3)
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20250523 (eine Seite).
Weiterlesen: Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis April 2025
SGB II (Bürgergeld – Hartz IV): Bedarfe und Zahlungsansprüche im Bund und in den 15 Großstädten – 12/21 - 12/24
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(BIAJ) Im Dezember 2024 betrug der gemäß SGB II (Hartz IV) durchschnittlich anerkannte Bedarf für „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ (Bürgergeld, Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft) 1.495,10 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (BG; mit durchschnittlich 1,86 Regelleistungsberechtigten - RLB). In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittlich anerkannte Bedarf pro Bedarfsgemeinschaft von 1.296,20 Euro in Leipzig (L; 1,66 RLB pro BG) bis 1.702,90 Euro in Hamburg (HH: 1,85 RLB pro BG). (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 (BG) und 7 (RLB), Seite 7 und 10)
Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem anerkannten Bedarf. Nach Anrechnung von „zu berücksichtigendem Einkommen“, „vorrangigen Leistungen“ und „zu berücksichtigendem Vermögen“ und Kürzung durch Sanktionen von durchschnittlich 372,20 Euro verblieb im Dezember 2024 ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 1.122,90 Euro pro Bedarfsgemeinschaft, davon 508,10 Euro für die Kosten der Unterkunft. In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft im Dezember 2024 von 989,00 Euro in Leipzig (darunter 413,40 Euro für die Kosten der Unterkunft) bis 1.328,00 Euro in Hamburg (darunter 718,20 Euro für die Kosten der Unterkunft) (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 und 6 (BG) und 7 und 9 (RLB), Seite 7, 9, 10 und 12)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 22. Mai 2025 finden sie hier: Download_BIAJ20250522 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten)
Unterhaltsvorschuss: Fälle (Kinder und Jugendliche) im Bund und in den drei Stadtstaaten Ende 2022 und 2023
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(BIAJ) Zwei unkommentierte BIAJ-Abbildungen und -Tabellen zur Zahl der Fälle, in denen Ende 2022 und Ende 2023 Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ((Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung)) gezahlt wurden, und zur Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 17 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland und in den drei Stadtstaaten. (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022!) Anhang: Ausgaben und Einnahmen des Bundes ohne Länderanteil (Soll und Ist 2008 bis 2023; Soll: 2024 und Entwurf 2025) Die BIAJ-Abbildungen und Tabellen vom 17. März 2024 finden Sie unten und/oder hier: Download_BIAJ20250517 (PDF: fünf Seiten)
Kurz: Ende 2023 wurden für 830.186 der insgesamt 13,974 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland (DE) Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt, d.h. für 59 von 1.000 Kindern (5,9 Prozent der Kinder und Jugendlichen). In den drei Stadtstaaten betrug diese Quote (dieser Anteil an den Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren) am 31. Dezember 2023: 79 von 1.000 in Berlin (BE) und Hamburg (HH) und 108 von 1.000 im Land Bremen (HB). Zur Verteilung der Leistungsberechtigten (und Kinder und Jugendlichen) auf die Altersjahre Ende 2023 (und Ende 2022) siehe die BIAJ-Abbildungen und -Tabellen im PDF-Download (Auszug unten).
Hinweis vom 27.05.2025: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Unterhaltsvorschuss: Ausgaben und Rückgriffsquoten im Bund, den Ländern und den bremischen Städten 2022 bis 2024" (hier)