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FbW und Reha der Jobcenter ab 2025: Beitrags- statt Steuerfinanzierung

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Erstellt: 04. November 2024

(BIAJ) Ein Blick auf die bisher aus Bundesmitteln finanzierten Ausgaben der Jobcenter gE für die "Förderung der beruflichen Weiterbildung" (FbW) und "Teilhabeleistungen berufliche Rehabilitation" (Reha) von 2016 bis September 2024 (gleitende 12-Monatssummen ohne die Verwaltungskosten der Jobcenter gE), die (einschließlich der entsprechenden Ausgaben der Jobcenter zkT) ab 2025 nicht mehr aus Steuermitteln, sondern aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanziert werden müssen: (Anmerkung: Zum Übergang in 2025 siehe Fußnote 1.)2024 11 04 fbw reha ausgaben jobcenter ge ohne zkt 2016 092024

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Was soll ab 2025 aus dem „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) werden?

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Erstellt: 02. November 2024

(BIAJ) Der sogenannte „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) soll im SGB II verankert werden. (1) Und ab Januar 2025 soll der PAT in Höhe von unverändert bis zu 700 Millionen Euro (im Haushaltsjahr) nicht nur für die anteilige Finanzierung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (2) sondern auch für die anteilige Finanzierung der Förderinstrumente Eingliederungszuschuss (3), Einstiegsgeld (4) und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (5) zur Verfügung stehen. Der PAT-Finanzierungsanteil kann dann 50 Prozent der Ausgaben für diese Leistungen betragen. Dies geht aus der „Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosen-versicherung und Arbeitsförderung (Drucksache 20/12779)“ (6) hervor. (Fortsetzung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20241102 - zwei Seiten - Bremen, 02.11.2024)

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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Oktober 2024 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 30. Oktober 2024

(BIAJ) Oktober 2024 (Stichtag 14.10.) 4,573 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,791 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 974.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,817 Millionen bei den Jobcentern. 183.000 (7,0 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Oktober 2023 – 113.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 71.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 121.000 (8,6 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 63.000 (5,2 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Oktober 2023. (siehe Tabelle 4)

Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +2,6 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +13,8 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +4,9 Prozent; Stadt Bremen: +5,8 Prozent; Bremerhaven: +1,5 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +1,4 Prozent im Saarland (SL) bis +11,6 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +6,5 Prozent in Thüringen (TH) und Bremen (HB) bis +19,7 Prozent in Bayern (BY). (DE: +11,2 Prozent; HB: +6,5 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)

3,959 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 0,9 Prozent (34.000) mehr als im Oktober 2023. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑2,3 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +2,8 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im Oktober vor 10 Jahren (Oktober 2014) 4,282 Millionen. ELB-Oktober-Maximum: 5,314 Millionen im Oktober 2006.

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Oktober 2024 und Oktober 2023 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. Oktober 2024 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20241030 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)

(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten


Ausgaben der Jobcenter für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II): Bund und die drei Stadtstaaten – 2019 bis September 2024

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Erstellt: 29. Oktober 2024

(BIAJ) Ein kurzer unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Bund und in den drei Stadtstaaten (Bremen, Hamburg und Berlin) mit kurzen Lesehilfen. Die Finanzierung dieser 2019 eingeführten Förderung erfolgt aus den Bundesmitteln für „Leistungen zu Eingliederung nach dem SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – Eingliederungsbudget der Jobcenter) und der ergänzenden Finanzierung im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für das „Bürgergeld“ (bis Ende 2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“).
Siehe weiter unten oder das PDF hier: Download_BIAJ20241029 (vier Seiten)

Weiterlesen: Ausgaben der Jobcenter für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II): Bund und die drei...

Fehlerhinweis zu Kosten der Unterkunft in DPA-Artikel zum „Bürgergeld“ (23.10.2024)

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Erstellt: 28. Oktober 2024

(BIAJ) Die Ausführungen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung in einem DPA-Artikel, der (u.a.) im Weser-Kurier-Artikel „Lindner will Bürgergeld kürzen“ (24.10.2024, Seite 4) veröffentlicht wurde, sind falsch. Das zeigt ein Blick in die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Im DPA-Artikel heißt es irreführend:
„Von den 2,94 Millionen Bedarfsgemeinschaften, also in der Regel zusammenwohnende Familien, werden derzeit bei 2,73 Millionen Kosten der Unterkunft anerkannt – Kostenpunkt: 1,77 Milliarden Euro. Dazu kommen einmalige Kosten in Höhe von 43 Millionen Euro. Pro Bedarfsgemeinschaft werden im Schnitt 649,96 Euro bezahlt, pro Quadratmeter im Schnitt 11,82 Euro, pro Person einer Bedarfsgemeinschaft 362,69 Euro.“ (1) (Hervorhebung durch BIAJ)
Kurze Richtigstellung auf Grundlage der amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA): (2)
Es wurden im Juni 2024 nicht 649,96 Euro pro Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf Leistungen zu den „Kosten der Unterkunft“ (Unterkunftskosten, Betriebskosten und Heizkosten zusammen) an die 2,73 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit Anspruch auf diese Leistungen gezahlt, sondern 539,24 Euro. Bei insgesamt 2,73 Millionen Bedarfsgemeinschaften heißt dies: Es wurden im Juni 2024 nicht 1,77 Milliarden Euro, sondern 300 Millionen Euro weniger (etwa 110 Euro mal 2,73 Millionen) ausgegeben („bezahlt“). n
Ausführlich (siehe unten ohne die Tabellen der Statistik der BA oder PDF hier: Download_BIAJ20241028 (eine Text- und drei Tabellenseiten)

Weiterlesen: Fehlerhinweis zu Kosten der Unterkunft in DPA-Artikel zum „Bürgergeld“ (23.10.2024)

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