(BIAJ) 2017 wurden von den Jobcentern insgesamt 952.839 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - Arbeitslosengeld II) neu festgestellt. (siehe Tabelle unten, Spalte 7) 15,07 Prozent dieser 952.839 Kürzungen des „menschenwürdigen Existenzminimums“ (BVerfG) erfolgten in Berlin (BE: Spalte 8) - ein bisher noch nie erreichter Hauptstadt-Anteil an den Hartz-IV-Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland. Die 952.839 in 2017 neu festgestellten Sanktionen richteten sich gegen 419.502 ELB (ohne, die dabei nicht mitgezählten Partner, Partnerinnen und Kinder der sanktionierten Leistungsberechtigten). (Spalte 11)
Gemessen am jahresdurchschnittlichen ELB-Bestand (Spalte 3) wurden 2017 durchschnittlich 21,8 Sanktionen pro 100 ELB (im Bestand) neu festgestellt – Ländermaximum: 36,8 Sanktionen pro 100 ELB in Berlin. (Spalte 15) Und ebenfalls gemessen am jahresdurchschnittlichen ELB-Bestand (Spalte 3) waren 2017 durchschnittlich 9,6 pro 100 ELB von einer in 2017 neu festgestellten Sanktion betroffen. Ländermaximum: 13,4 von einer neu festgestellten Sanktion betroffene ELB pro 100 ELB in Berlin. (Spalte 19)
Siehe dazu, zu den anderen Ländern und zum Vorjahresvergleich (2016) die unten stehende, nicht weiter kommentierte BIAJ-Tabelle vom 11. April 2018: (Hinweis vom 13. April 2018: ergänzender Jobcentervergleich hier)
Hinweis: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Sanktionen finden Sie hier.