(BIAJ) Ein aktualisierter Blick auf die Entwicklung der Zuweisungen (Bundesmittel) und Ausgaben (Ist) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (SGB II-EGL) der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) in den Jahren 2012 bis März 2018. (BIAJ-Abbildung unten) Die Ausgaben sind nach Erreichen des Maximums (nach 2011) im Juli 2017 (2,643 Milliarden Euro von August 2016 bis Juli 2017) in den folgenden acht Monaten um etwa 243,7 Millionen Euro gesunken.
In den 12 Monaten von April 2017 bis März 2018 wurden von den Jobcentern gE noch knapp 2,400 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. Die auf Grundlage des ersten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2018 (1. RegE vom 28. Juni 2017) errechnete voraussichtliche Mittelzuweisung für SGB II-EGL-Ausgaben in 2018: 2,877 Milliarden Euro, davon am 28. Februar 2018 den Jobcentern gE zugeteilt: 2,510 Milliarden Euro. Siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung mit Erläuterungen (Lesehilfen) unten oder hier: BIAJ20180420. Ob, wie und für welche Leistungen die im Koalitionsvertrag angekündigten jährlich zusätzlich eine Milliarde Euro „für neue Chancen in einem sozialen Arbeitsmarkt“ (davon etwa 765 Millionen Euro für die Jobcenter gE) im Bundeshaushalt 2018 veranschlagt und verteilt werden, ist weiterhin unbekannt. (Aktualisierung vom 08. Juni 2018 hier.)