(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2017 wurden vom Bund 911 Millionen Euro mehr für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Haushaltsstelle 1101/636 13; ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) ausgegeben als im Bundeshaushalt veranschlagt. (Spalte 4 in der BIAJ-Tabelle mit Rück- und Ausblick 2005-2018) Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (1101/685 11: „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und nicht im SGB II geregelte, zum Teil aus ESF-Mitteln finanzierte Bundesprogramme) wurden 784 Millionen Euro weniger ausgegeben als im Bundeshaushalt 2017 veranschlagt. (Spalte 7)
Bei den beiden Haushaltsstellen im Bundeshaushalt (zusammen das sogenannte „Gesamtbudget“ ohne den kommunalen Finanzierungsanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ der Jobcenter) wurden 128 Millionen Euro mehr ausgegeben als im Bundeshaushalt 2017 veranschlagt. (Spalte 10; Rundungsdifferenz: eine Million Euro) Die Mehrausgaben in Höhe von 128 Millionen Euro (Soll größer Ist) ergeben sich aus den bei Haushaltsstelle 1101/685 11 nicht veranschlagten, aber als Ist-Ausgaben gebuchten ESF-Mitteln für des "Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit", und aus der Inanspruchnahme von Ausgaberesten. Das Ist der Ausgaben von ESF-Mitteln und die Inanspruchnahme von Ausgaberesten zu Lasten aller Einzelpläne (wesentlich weniger als die gemäß Haushaltsvermerk zulässige Inanspruchnahme von bis zu 350 Millionen Euro) ist dem BIAJ bisher (Stand: 28. Mai 2018) nicht bekannt.
Ausblick: Im zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 (vom 02. Mai 2018) sind für "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" 4,555 Milliarden Euro veranschlagt, 793 Millionen Euro weniger als die Ist-Ausgaben in 2017 und etwa eine Milliarde Euro weniger als die in 2018 erwarteten Ausgaben für diesen Zweck. (Spalten 2 und 3) Für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" („Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und nicht im SGB II geregelte, zum Teil aus ESF-Mitteln finanzierte Bundesprogramme) in 2018 sind 4,485 Milliarden Euro veranschlagt (Spalte 5), davon 4,117 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (davon 294 Millionen Euro für das „neue(s) unbürokratische(s) Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II“ im Koalitionsvertrag; siehe dazu die BIAJ-Kurzinformation vom 09. Mai 2018: Download_BIAJ20180509)
Die (aktualisierte) unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 28. Mai 2018 finden Sie (auch) hier: Download_BIAJ20180528 (PDF: eine Seite DIN A4 quer)