(BIAJ) Ein aktualisierter Blick auf die Entwicklung der für Ausgaben im jeweiligen Haushaltsjahr erfolgten Zuweisungen (Bundesmittel) und Ausgaben (Ist) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (SGB II-EGL) der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) in den Jahren 2012 bis September 2018. (BIAJ-Abbildung unten)
Die Ausgaben sind nach Erreichen des Maximums (Maximum nach 2011) im Juli 2017 (2,643 Mrd. Euro von August 2016 bis Juli 2017) in den folgenden vierzehn Monaten um etwa 386 Millionen Euro gesunken. In den 12 Monaten von Oktober 2017 bis September 2018 wurden von den Jobcentern gE noch etwa 2,257 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben, davon 1,606 Milliarden Euro in den neun Monaten von Januar bis September 2018.
Für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in 2018 zugewiesen (zugeteilt) wurden den 303 Jobcentern gE inzwischen insgesamt 3,107 Milliarden Euro.(siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 14. August 2018: BIAJ20180814) Rechnerisch stehen den Jobcentern gE damit für Ausgaben in den letzten drei Monaten des Haushaltsjahres 2018 noch insgesamt 1,501 Milliarden Euro zur Verfügung. (3,107 Mrd. minus 1,606 Mrd. Euro) Ein erheblicher Teil davon wird allerdings wie in den Vorjahren nicht für diese Leistungen sondern für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ ausgegeben. (siehe die Differenz zwischen den Zuweisungen und Ausgaben (Ist) für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in der BIAJ-Abbildung)