(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2018 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (brutto) insgesamt 20,543 Milliarden Euro ausgegeben, 880 Millionen Euro (4,1 Prozent) weniger als im Vorjahr 2017. (siehe dazu die aktualisierte BIAJ-Abbildung unten) Im Haushaltsjahr 2017 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von nahezu 6,0 Milliarden Euro) insgesamt 21,423 Milliarden Euro ausgegeben.
Da bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2018 die für „Arbeitslosengeld II“ (einschließlich Sozialgeld und Beiträge zur Sozialversicherung) geplanten Ausgaben (das Soll) von 21,5 Milliarden Euro (1. Regierungsentwurf vor der Bundestagswahl 2017) über 20,9 Milliarden Euro (2. Regierungsentwurf vom 02.05.2018) auf 20,4 Milliarden Euro (Bundeshaushalt 2018) gekürzt wurden, entstanden 2018 sogenannte „Mehrausgaben“ in Höhe von 143 Millionen Euro (0,7 Prozent) bei Haushaltsstelle 1101/681 12 - „Mehrausgaben“ bei wesentlich geringeren Ausgaben als 2017! Nachrichtlich: Im Bundeshaushalt 2019 sind für „Arbeitslosengeld II“ 20,6 Milliarden Euro veranschlagt.