Für die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ wurden vom Bund im ersten Halbjahr des laufenden Haushaltsjahres (2011) 7,7 Prozent weniger ausgegeben als im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2010. Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, der größte Teil der Hartz IV-Ausgaben des Bundes, lagen 12,1 Prozent unter den Ausgaben im ersten Halbjahr 2010. Dies geht aus dem am vergangenen Freitag (22. Juli 2011) veröffentlichten Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hervor.
Die Abbildung (BIAJ) zeigt u.a.: Noch nie zuvor wurde vom Bund im ersten Halbjahr eines Haushaltsjahres weniger für „Hartz IV“ ausgegeben als im ersten Halbjahr dieses Jahres. Von Januar bis Juni 2011 wurden vom Bund für die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ etwa 16,6 Milliarden Euro ausgegeben, darunter 10,1 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II (einschließlich Sozialgeld und Sozialversicherungsbeiträge; siehe Fußnote 1).
Der Vergleich der ersten Halbjahre der bisherigen „Hartz IV-Haushaltsjahre“ (2005 bis 2011) ist, anders als der in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. Mai 2011 berichtete Vergleich der ersten vier Monate, nicht mehr buchungstechnisch und durch noch nicht erfolgte Nachzahlungen verzerrt.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 25. Juli 2011 finden Sie hier: Download