(BIAJ) Im ersten Halbjahr 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung*; ohne Unterkunft und Heizung) 288 Millionen Euro (2,7 Prozent) weniger ausgegeben als im ersten Halbjahr 2018 bzw. 635 Millionen Euro (5,7 Prozent) weniger als im ersten Halbjahr 2017.
In den zwölf Monaten von Juli 2018 bis Juni 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung*; ohne Unterkunft und Heizung) insgesamt 20,255 Milliarden Euro ausgegeben - nach 20,349 Milliarden Euro in 2016, 21,423 Milliarden Euro in 2017 und 20,543 Milliarden Euro in 2018. (siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung unten; nominale, nicht preisbereinigte Abrechnungsergebnisse des Bundes)
* in 2017 und 2018 entfielen etwa 27,5 Prozent der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (ohne Unterkunft und Heizung) auf Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. (Schätzung, BIAJ)
Hinweis: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.