(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“) wurden in den 12 Monaten von Oktober 2018 bis September 2019 insgesamt 2,773 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – SGB-II-EGL) ausgegeben. Dies waren nominal 130 Millionen Euro mehr als das bisherige Maximum nach 2012, das mit 2,643 Milliarden Euro kurz vor der Bundestagswahl 2017 – in den 12 Monaten von August 2016 bis Juli 2017 - erreicht wurde. (jeweils ohne Berücksichtigung der Minderausgaben für die nicht im SGB II geregelten Bundesprogramme und den im Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer/PAT; siehe BIAJ-Abbildung unten) Für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ in 2019 zugewiesen (zugeteilt) wurden den Jobcentern gE insgesamt 3,681 Milliarden Euro. (siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 07. März 2019: Download_BIAJ20190307)
Zur Entwicklung der den Jobcentern gE für "SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in den jeweiligen Haushaltsjahren 2012 bis 2019 erfolgten Zuweisungen (Bundesmittel) und der Entwicklung der Ausgaben (Ist) bis November 2019 siehe die aktualisierten BIAJ-Abbildung vom 10. Dezember 2019 und 27. Januar 2020 unten.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema SGB-II-Finanzierung: hier.