Am 24. Februar 2010 wurde in Anlehnung an einen Vorschlag des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) (hier) eine öffentliche Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. In der wird gefordert, der Bundestag möge beschließen, eine „Lohnanstandshöhe“ in den § 10 SGB II („Zumutbarkeit“), in den § 121 SGB III ("Zumutbare Beschäftigung") und ergänzend in den § 36 SGB III ("Grundsätze der Vermittlung") zur Präzisierung der „zumutbaren Arbeit“ einzufügen. (siehe epetitionen.bundestag.de -> Suchwort: "Lohnanstand")

Die in der Zeichnungsfrist von 1.450 Mitzeichnern und Mitzeichnerinnen unterstützte Eingabe (Petition: PET 4-17-11-81503-005955) wurde vom Bundestag beraten. Am 7. Juli 2011 wurde beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Auf der Seite epetitionen.bundestag.de (Suchwort: "Lohnanstand") ist die Begründung bis heute (04. August 2011) nicht eingestellt. Es heißt dort noch, die Petition befinde sich "in der parlamentarischen Beratung" (Stand der Bearbeitung).

Die dem BIAJ mit Schreiben vom 22. Juli 2011 zugeschickte Begründung finden Sie (unkommentiert) hier: Download

Inzwischen (seit dem 8. August 2011) finden Sie die Begründung auch auf der Seite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2010/_02/_24/Petition_10282.abschlussbegruendungpdf.pdf