(BIAJ) Die SGB-II-Quote (Hartz-IV-Quote) lag im Ruhrgebiet 2018 nach (aktualisierter, ursprünglich am 12. April 2019 veröffentlichter) Berechnung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) bei durchschnittlich 16,3 Prozent (2008: 14,8 Prozent). Im Ruhrgebiet (Metropolregion Ruhr) waren in 2018 von insgesamt 4,028 Millionen Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (§ 7a SGB II, 65 Jahre und sieben Monate Ende 2018) durchschnittlich 654.905 SGB-II-Leistungsberechtigte. In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet betrug die SGB-II-Quote in 2018, wie schon zehn Jahre zuvor, 9,8 Prozent. Und im Bundesgebiet betrug die SGB-II-Quote 8,9 Prozent (2008: 10,3 Prozent). Zur Entwicklung der jahresdurchschnittlichen SGB-II-Quoten siehe die aktualisierte BIAJ-Tabelle „SGB-II-Quoten und Berechnungsgrundlagen 2007 bis 2018: Bund, NRW, NRW ohne Ruhrgebiet, Ruhrgebiet (Metropole Ruhr), die 15 Ruhrgebietskreise, Bremen Stadt und Land, Bremerhaven“. (hier: BIAJ20191216)
Warum liegt die SGB-II-Quote im Ruhrgebiet (16,3 Prozent) über der im Armutsbericht 2019 des Paritätischen (hier) genannten Hartz-IV-Quote von 15,3 Prozent in 2018? Und warum liegt die amtliche Armutsgefährdungsquote (Mikrozensus) im Ruhrgebiet sicher auch über den dort genannten 21,1 Prozent in 2018?
Das Ruhrgebiet ist kleiner als das „Ruhrgebiet“ im Armutsbericht des Paritätischen: Das „Ruhrgebiet“ im Armutsbericht des Paritätischen umfasst neben dem Ruhrgebiet mit 11 kreisfreien Städten und vier Kreisen zudem den Kreis Kleve (in der Raumordnungsregion Duisburg/Essen) und den Märkischen Kreis (in der Raumordnungsregion Bochum/Hagen), zwei Kreise mit im Vergleich zum Ruhrgebiet niedrigen SGB-II-Quoten (2018: Kleve 7,3 Prozent, Märkischer Kreis 9,8 Prozent). Da der Berechnung der SGB-II- und der Armutsgefährdungsquoten (Armutsquoten) für das „Ruhrgebiet“ in den Jahren 2008 bis 2018 im Armutsbericht des Paritätischen die vier Raumordnungsregionen (ROR) „Bochum/Hagen“, „Dortmund“, „Duisburg/Essen“ und „Emscher/Lippe“ zugrunde gelegt wurden, wurden auch die nicht zum Ruhrgebiet zählenden Kreise (Kleve und Märkischer Kreis) mit einer Bevölkerung von etwa 723.000 Ende 2018 (mehr als das Land Bremen) einbezogen. Dies ist nachzuvollziehen, da in der amtlichen Sozialberichterstattung keine Armutsgefährdungsquoten für das Ruhrgebiet, sondern nur für die vier Raumordnungsregionen veröffentlicht werden.
Das immer wieder „herausragende“ Beispiel Bremerhaven zeigt jedoch, dass eine Berechnung durch den Landesbetrieb IT.NRW möglich wäre: Für das kleine Bremerhaven als Teil der Raumordnungsregion „Bremerhaven“ mit der bremischen Stadt Bremerhaven und den niedersächsischen Landkreisen Cuxhaven und Wesermarsch wird z.B. auch eine gesonderte Armutsgefährdungsquote ermittelt und veröffentlicht, seit 2011 als „Spitzenwert“ der 95 „Raumordnungsregionen/Anpassungsschichten“. Eine Berechnung der amtlichen Armutsgefährdungsquoten des Ruhrgebiets durch IT.NRW sollte nachgeholt werden. (BIAJ, 16. Dezember 2019)